Wagners Aussagen zur Hausdurchsuchung sind fehlerhaft und irrefĂŒhrend.
Zu der richterlich angeordneten Durchsuchung des Homberger Rathauses am 9. 10. 2013 verbreitete Bürgermeister Martin Wagner heute eine Pressemitteilung, darin heißt es:
1. Grundlage der gestrigen Aktion sei eine Anzeige von mir aus Oktober 2012.
Richtig ist: Am 27. Juli 2012 informierte ich die Staatsanwaltschaft Kassel.
2. Der Vorwurf würde auf betrügerische Absicht lauten.
Richtig ist: Ich habe keinen Straftatbestand genannt. Angezeigt habe ich "falsche Angaben im Bebauungsplan zur Ausweisung einer Sonderbaufläche Solar zum Nachweis einer ökologisch vorgeschädigten Fläche nach EEG."
Am 29. 08 2012 wurde mir das Aktenzeichen mitgeteilt. Es wird wegen Betrug ermittelt, so der Staatsanwalt.
3. Der Begriff "Konversionseigenschaft der Fläche" habe unterschiedliche Bedeutung. Einmal bezeichne "Konversion" die Umwidmung von von militärischer zu ziviler Nutzung zum anderen gäbe es den Konversionsbegriff im Sinne der Einspeisung von Strom nach dem Erneuerbare Energiegesetz (EEG), dies werde zwischen Investor (Einspeiser von Strom) und Netzbetreiber (E.ON Mitte AG) abschließend geklärt.
Richtig ist: Nach dem Erneuerbar Energie Gesetz (EEG) und der Auslegung der Clearingstelle EEG ist Voraussetzung für die erhöhte Vergütung des erneuerbar erzeugte Stroms, dass die Anlagen auf Konversionsflächen erbaut wurden, die durch die vorherige militärische Nutzung im ökologischem Sinn schwerwiegend geschädigt wurden. Der Konversionsbegriff hat somit keine unterschiedlichen Bedeutungen.
Diese Regelung gilt seit Herbst 2010, sie bestand bereits, als der Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanung gefasst wurde.
Das Gelände, auf dem der Solarpark errichtet wurde, ist ökologisch nicht geschädigt. Die Solarparkfläche wurde bewusst falsch deklariert, um die erhöhte Einspeisevergütung zu erlangen. An der Falschdeklaration waren verschiedene Akteure beteiligt.
Der Bürgermeister und der Magistrat sind mehrfach schriftlich darauf hingewiesen worden. Diese Hinweise wurden ignoriert.
siehe Dossier Solarpark auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände
Druckansicht:: DOKUMENTATION ::
Pressemitteilung von Martin Wagner, Bürgermeister vom 10. Oktober 2013
Grundlage der gestrigen Aktion ist die Anzeige des Stadtverordneten Delf Schnappauf aus Oktober 2012.
Der Vorwurf lautet, in betrügerischer Absicht einen Nachteil der E.ON Mitte AG zugefügt zuhaben.
Daraufhin wurden Unterlagen, wie die Akten zur Konversion, die die ehemaligen Kasernen und Freiflächen betreffen, durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei sichergestellt.
Der Begriff "Konversionseigenschaft der Flächen" teilt sich auf
a) begriffliche Umwidmung von militärischen in zivile Flächen, dies erfolgte mittels
Bauleitplanung im Rahmen der Planungshoheit durch die Kommune. Darin einge-
bunden sind die Träger öffentlicher Belange wie z. B, Stromversorger und Regie
rungspräsidium mit Fachdezernaten. Die Bauleitplanung für die PV-Fläche
(B-Plan Nr. 61) ist durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden.
b) Konversionsbegriff im Sinne der Einspeisung von Strom nach dem Erneuerbare
Energiegesetz (EEG), dies wird zwischen Investor (Einspeiser von Strom) und
Netzbetreiber (E.ON Mitte AG) abschließend geklärt.
Die Stadt und meine Person haben nicht in betrügerischer Absicht gehandelt und wir haben die Ermittlungsarbeit durch Bereitstellung von Unterlagen unterstützt.