Neue CDU-Fraktions-Vorsitzender startet mit einer Falschaussage zum Bürgerbegehren
Der neue CDU-Fraktionsvorsitzende Joachim Pauli gab seinen Einstand nach HNA-Bericht unter anderen mit dieser Aussage: "Offenbar trauerten manche noch immer dem abgelehnten Bürgerbegehren zum Kasernen-Kauf nach."
Gerade nach seiner längeren Auszeit als CDU-Stadtverordneter und Fraktionvorsitzender wieder im Amt, fällt er wieder negativ auf. Seine Aussage ist falsch und er sollte es als Fraktionsvorsitzender wissen. Leider übernahm auch die HNA diese Aussage, ohne sie richtig zu stellen
Das Bürgerbegehren ist nicht abgelehnt, es ist beim Verwaltungsgericht anhängig. Obwohl schon seit längerer Zeit die Schriftsätze beider Seiten beim Verwaltungsgericht vorliegen, hat das Gericht bis heute nicht entschieden.
Homberger haben Bürgerbegehren massiv unterstützt
Nachdem die Homberger sehr viel mehr als nötige Unterschriften für ein Bürgerbegehen gesammelt und damit die Voraussetzungen für einen darauf folgenden Bürgerentscheid erbracht hatten, beauftragte der Bürgermeister einen Anwalt der wunschgemäß formale Mängel feststellte. Kosten für diese Gutachten über 3.000 Euro.
Die sogenannten formalen Mängel waren Scheinargumente: In der Hauptsache geht es nur um die Behauptung des Bürgermeisters, die Initiatoren des Bürgerbegehrens hätten Einnahmen durch den Kasernenkauf nicht berücksichtigt. Die Stadt würde durch den Solarpark jährlich 75.000 Euro Pacht einnehmen. Diese Aussage ist falsch: Pacht nimmt der Eigentümer ein, das ist die Hessische Landgesellschaft (HLG). Inzwischen sind auch die vorgerechneten Fördermittel gekürzt worden, so dass bereits daraus ein Verlust von 1,75 Mio. Euro für die Stadt entstanden ist.
Gericht hat noch nicht über das Bürgerbegehren entschieden
Obwohl das Bürgerbegehren noch nicht vom Gericht entschieden ist, es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, kaufte die HLG das Kasernengelände, ohne den Gerichtsentscheid abzuwarten. Konsequenzen aus diesem rechtswidrigen Verhalten hat die HLG und die Stadt zu tragen. Bei der Stadt die Magistratsmitglieder, die diesem rechtswidrige Vorgehen zugestimmt haben.