Thema Photovoltaik im Homberger Hingucker
Ein Leser schreibt: "Unzählige Artikel beschäftigen sich mit dem Thema, alle kritisieren in irgendeiner Form die Photovoltaik." Er gibt verschiedene Überschriften wieder, bei denen das Wort Solar oder Photovoltaik vorkommt, erkennt aber nicht, dass es jeweils um ganz andere Themen geht oder er will es nicht sehen. Es geht nicht darum Photovoltaik zu kristisieren, sondern rechtliche Zusammenhänge und komunalpolitische Umsetzung zu beleuchten und zu hinterfragen.
Ein Rückblick auf die angesprochenen Projekte:
1. Solaranlage Hülsa – Bauen im Außenbereich
Im Außenbereich der Bebauung sollte ein Bauwerk errichtet werden um auf dessen Dach eine Solaranlage zu installieren. Im Außenbereich ist lediglich den Landwirten das Recht eingeräumt, Bauwerke zu errichten, die für ihren Betrieb notwendig sind. Der private Bauherr war kein Landwirt und hatte damit nicht dieses Privileg.
CDU und FDP verschafften es mit Tricksereien dennoch, trotz Protest der Anlieger.
Dabei ging der Bauherr so unverfroren vor, dass er Pflanzauflagen aus den Bebauungsplan auf einem Nachbargrundstück auswies, das ihm gar nicht gehörte. Das Planungsverfahren musste erneut aufgerollt werden.
2. Solarpark Remsfeld – Chinesischer Bauherr
Homberg ist an dem gemeinsamen Gewerbegebiet des Zweckverbandes in Remsfeld beteiligt. Mit diesem Gewerbegebiet an der Autobahn sollen Arbeitsplätze in der Region geschaffen werden. Auf dem Streifen zwischen Gewerbegebiet und Autobahn durfte ein Solarpark gebaut werden.
Auf dem Foto zum ersten Spatenstich zeigten sich die Bürgermeister und der Landrat und lobten das Projekt und brachten es in Zusammenhang mit regionaler Wertschöpfung.
Der chinesische Bauherr – oder wer immer jetzt Eigentümer ist – kassiert die Subventionsgewinne und wird sie an anderer Stelle wieder investieren, um so viel wie möglich Subventionen abzuschöpfen. Die Region hat davon nichts.
3. Solarpark Kasernengelände – Keine Konversionsfläche
Am 18. November 2010 wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes für Solargebiete auf en Freiflächen des Kasernengeländes beschlossen. Bereits im August 2010 hat das Wirtschaftsministerium in dem Newsletter zur Konversion darauf hingewiesen, dass sich die Rechtslage geändert hat und nur noch dort Solarparks auf Freiflächen die Regelungen des EEG in Anspruch nehmen können, die die strengeren Voraussezungen erfüllen.
Die Konversionseigenschaften wurden auf dem Papier konstruiert, um dem schon damals bekannten Investor den Bau eines Solarparks zu ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zur Zeit, ob die Voraussetzungen für Vergütung nach dem EEG gegeben sind. Wenn das nicht der Fall ist, muss der Solarpark zurück gebaut werden, so haben es Bundesforst und Baysolar/Stadt vereinbart.
4. Solaranlage Zorngrabenweg – im Gewerbegebiet
Ende 2011 wurde noch bei Schneetreiben die Solaranlage im Zorngrabenweg gebaut, um noch die erhöhte Einspeisevergütung zu erlangen. Gewerbegebiete sind eingerichtet worden, damit dort Arbeitsplatze und somit Einkommensmöglichkeiten für die Homberger geschaffen werden. Ein Solaranlage schafft keine dauerhaften Arbeitsplätze, sichert aber Subventionsgewinne für Kapitalanleger, in diesem Fall noch Anleger, die nicht aus der Region kommen, die Einnahmen also auch nicht in den regionlen Wiertschaftskreislauf wieder einbringen. Die Recherche ergab, gegen dieses Solaranlage gibt es keine rechtliche Handhabung. Solaranlagen dürfen im Gewerbegebiet gebaut werden.
5. Solaranlage Hans-Böckler-Straße – im Gewerbegebiet
Ende 2012 konnte man den Bau einer Solaranlage in der Hans-Böckler-Straße beobachten. Auch hier war die Frage zu prüfen, ist das eine Anlage in der Natur oder ist es noch im Gewerbegebiet. Die Fläche ist noch im ausgewiesenen Gewerbegebiet, so wie auch die beiden Anlagen im Zorngrabenweg. Als privates Bauvorhaben ist es nicht Teil der Kommunalpolitik und gehört nicht zum Themenbereich des Homberger Hinguckers, der sich ausdrücklich auf die Kommunalpolitik beschränkt.