HLG hat Kasernen gekauft – Keine Argumente mehr gegen das BĂŒrgerbegehren
Die Hessische Landgesellschaft (HLG) hat das Kasernengelände von der Bundesantstalt für Immobilienaufgaben (BImA) am 25. September 2012 gekauft, wie jetzt im November auf der Homepage der Stadt zu lesen ist.
Mit dieserm Bericht der Stadt wird dokumentiert, dass in den nächsten 10 Jahren die HLG über die Kasernen verfügt, sie wird auch die Pacht aus dem Solarpark einnehmen, sofern diese überhaupt bezahlt wird. Damit hat die Stadt selbst den Nachweis erbracht, dass ihr letztes Argument gegen das Bürgerbegehren haltlos ist.
Auch der Rechtsanwalt der Stadt schreibt an das Verwaltungsgericht:
"Die Beklagte [gemeint ist die Stadt Homberg] ist nicht Partei des Grundstückskaufvertrages zwischen der Hessischen Landgesellschaft mbH und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, so dass die Beklagte diesen Vertrag nicht vorzulegen hat."
Der Stadt war aufgegeben worden, den Kaufvertrag vorzulegen. Jetzt ist auch das letzte Argument gegen das Bürgerbegehren gegenstandslos geworden. Jetzt muss das Verwaltungsgericht entscheiden ob die Stadt den Bürgerentscheid durchführen muss.