HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Werbung fĂŒr finanzielle Beteiligung am Solarpark..

Finanzwerbung Solarpark

…ohne Prospekt ist unzulässig

In der Fritzlar-Homberger Ausgabe der HNA wurde heute, am 20. 4. 2012 ein große Anzeige veröffentlich mit der für eine finanzielle Beteiligung an dem Freiflächen-Solarpark oberhalb der alten Bahnstrecke geworben wird.

Wer für diese Kapitalanlagen verantwortlich ist, steht nicht darin. Auf die Frage nach den Investoren, für die der Projektentwickler Frank Geerken arbeitet, schrieb er "familiy and friends".

Interesse kann bei einer Email-Adresse oder bei der Stadt Homberg angemeldet werden. Die aus der Emailadresse ableitbare Firma bgreen-project ist weder im Unternehmensregister noch im Telefonbuch auffindbar. Eine Rechtsform ist aus dem Firmennamen nicht zu erkennen.
Eine solche Kapitalbeteiligungswerbung ist gesetzwidrig.

Dahinter steht der Projektentwickler Frank Geerken aus München und Bürgermeister Martin Wagner, beide haben zusammen auf den Bau der Anlage gedrängt.
Am 4. April 2012 beschloss die Mehrheit aus CDU, SPD und FDP den Magistrat zu beauftragen alles für die Abwicklung vorzubereiten. Allerdings wurde auch festgeschrieben: Homberger Bürger müssen scih an dem Projekt beteiligen können. In der listenförmigen Aufstellung der eingegangen Angebote hatte Geerken eine Bürger-Beteiligung zugesichert.

Eine Anfrage nach dem Beteiligungsprospekt vom 14. April ist bis heute nicht beantwortet worden. Ob es überhaupt ein Prospekt mit allen Bedingungen der Beteiligung gibt, ist fraglich. Gesetzlich darf für eine Kapitalanlage nur geworben werden, wenn vorher ein Prospekt erstellt ist. Bei wikipedia ist es folgendermaßen formuliert:

"Vor jedem öffentlichen Angebot von Wertpapieren und vor jeder Börsenzulassung an einem geregelten Markt innerhalb des EWR muss ein Prospekt gemäß der ProspektRL veröffentlicht werden („Prospektpflicht“). Zu beachten ist hierbei, dass nach Auffassung der BaFin bereits Werbemaßnahmen für ein Wertpapier oder sonstiges Finanzinstrument als öffentliches Angebot aufgefasst werden und somit die Prospektpflicht auslösen können." Wikipedia

Auf der Homepage der BAFin  heißt es:

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Dokumentation

Anforderungen an ein Verkaufsprospekt für Kapitalanlagen

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