40 Hektar Solaranlagen
Auf drei großen Flächen sollen Solaranlagen entstehen. Das ist die Vorstellung des Bürgermeisters. Dazu soll das Planungsrecht geschaffen werden.
Es handelt sich um:
1) südöstlich des Industrie-gebietes zwischen Bahnlinie und Vogelschutzgebiet/FFH-Gebiet
2) Bei der ehemaligen Bundes-wehr-Schießanlage
3) Unterhalb der Lichte.
Informationen fehlen
Um über ein solch großes Vorhaben entscheiden und die Vor- und Nachteile abwägen zu können bedarf es Informtionen.
Welche Informationen werden vorgelegt?
A "Da die Entwicklung der Kasernenflächen für eine gewerbliche Nutzung mit erheblichen Kosten verbunden ist (Abbruchkosten, Planungskosten, Erschließungskosten usw.), müssen Refinanzierungsmöglichkeiten gefunden werden."
B "Eine kurzfristig realisierbare Möglichkeit der Refinanzierung ist die Ausweisung von Sonderbauflächen."
C "Es gibt interessierte Investoren .."
Homberg – BIMA – Investor
Um welche Interessen geht es?
Wer auf dieser dürftigen Basis eine Entscheidung fällt, handelt leichtfertig.
Die drei Sätze unterschagen wesentliche Zusammenhänge.
Das Gelände gehört nämlich dem Bund und nicht der Stadt Homberg und wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) verwaltet. Als Eigentümer ist eigentlich der Bund auch für die Altlasten verantwortlich. Das sind vor allem die große Anzahl mit Asbestplatten gedeckten Gebäude. Deren Abbau und Entsorgung verursacht hohe Kosten. Ist das aber Aufgabe der Stadt? Für diese Kosten hat der Eigentümer, der Bund, aufzukommen.
Wenn große naturnahe Flächen aus dem ehemaligen Bundeswehrstandort für einen Solarinvestor zur Verfügung gestellt werden sollen, kann der Bund daraus wohl Einnahmen erzielen. Aber ist das auch im Interesse von Homberg? Kommen Homberg diese Einnahmen zu Gute?
Sobald ein Flächennutzungplan aufgestellt worden ist, gilt das Gebiet als Baugebiet. In Hülsa wurde anfänglich von einer reinen Solaranlage im Gelände ausgangen, stattdessen wurde aber ein großes Gebäude errichtet. Außerdem wurde das Gebäude mit falschen Planungsunterlage errichtet. Die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen wurden auf fremden Grundstücken ausgewiesen, über die Köpfe der Eigentümer hinweg. Von den Änderungen ist schon lange nichts mehr zu hören.
Auch hier besteht die große Gefahr wieder in diese Falle zu geraten.
Welchen Nutzen hat Homberg von einer solchen Entwicklung? Dazu kein Wort. Dass ein Investor sich seinen Vorteil ausrechnet ist verständlich. Aber auch Homberg sollte sich ausrechnen, ob sich die Sache lohnt.
Es gibt noch eine Reihe weiterer Aspekte, die in weiteren Beiträgen zu beleuchten sind.
DruckansichtDokumentation
Zu Punkt 8:
Aufstellung einer Änderung Nr. 113 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) für Photovoltaikanlagen für eine Teilfläche südöstlich des Industriegebietes zwischen Bahnlinie und Vogelschutzgebiet/FFH-Gebiet;
hier: Aufstellungsbeschluss
Die Stadt Homberg steht mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über die weitere Verwendung der Restflächen der Dörnbergkaserne, der Gesamtfläche der Ostpreußenkaserne einschließlich Standortschießanlage sowie Teilflächen des Standortübungsplatzes, die nicht aus FFH-Gebiet bzw. Vogelschutzgebiet ausgewiesen sind, in Verhandlungen. Es handelt sich hierbei um eine Gesamtfläche von ca. 70 ha. Da die Entwicklung der Kasernenflächen für eine gewerbliche Nutzung mit erheblichen Kosten verbunden ist (Abbruchkosten, Planungskosten, Erschließungskosten usw.), müssen Refinanzierungsmöglichkeiten gefunden werden.
Eine kurzfristig realisierbare Möglichkeit der Refinanzierung ist die Ausweisung von Sonderbauflächen für Photovoltaikanlagen auf ca. 40 ha Freiflächen außerhalb der Kasernen. Dort ist nach Aussage der Regionalplanung wegen der unmittelbaren Nähe zu den FFH- und Vogelschutzgebieten weder eine landwirtschaftliche Nutzung noch eine Ansieldung von Gewerbebetrieben möglich.
Es gibt interessierte Investoren im Bereich Photovoltaik für die Freiflächen im Umfeld der Kasernen. Um verbindliche Aussagen zur Nutzbarkeit der Flächen treffen zu können, ist die Einleitung einer Bauleitplanung erforderlich. Für den Abschluss der Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben insbesondere bezüglich der Refinanzierung der aufzuwendenden Finanzmittel ist die Einleitung einer Bauleitplanung durch die Stadtverordnetenversammlung ebenfalls erforderlich.
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss Nr. 3 vom 04.11.2010 (Anlage Nr. 29) den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Ein Abgrenzungsplan ist ebenfalls als Anlage Nr. 30 beigefügt.
Wozu geht die Opposition noch in solche “Versammlungen” wenn die Entscheidungen durch die MehrheitsverhĂ€ltnisse zementiert sind und Informationen, wie jeder weiĂ, nicht die StĂ€rke des BĂŒrgermeisters sind ?
“Vertrauet eurem Magistrat
der fromm und liebend schĂŒtzt den Staat
Durch huldreich hochwohlweises Walten;
Euch ziemt es, stets das Maul zu halten.”