JahresrĂŒckblick 2023 – viertes Quartal
Quartal des gestörten Verhältnisses zu Demokratie, Öffentlichkeit, Finanzen
Oktober 2023 Keine Öffentlichkeit, keine Transparenz, keine Rechtmäßigkeit
Beschlüsse, die der Magistrat vorgeschlagen hat und die von der Stadtverordnetenversammlung wunschgemäß verbindlich beschlossen wurden, hat der Magistrat nicht umgesetzt. Beispiel: Nutzung des Gasthofs / Kulturraum Krone.
Seit Jahren versuchen sich Magistrat und Stadtverordnetenversammlung immer mehr abzuschirmen, und Informationen nur noch spärlich an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Zuletzt wurde es mit einer Klausurtagung unter Ausschluss der Öffentlichkeit versucht.
Die Protokolle sind inhaltsleer, unterschiedliche Positionen und Meinungen werden nicht sichtbar, immer wieder nur die Floskel: "Zur Sache sprachen".
Anfragen von Bürgern bleiben unbeantwortet, auch Ortsbeiräte bekommen immer seltener Antwort auf ihre Fragen.
Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wurde geändert. Die Änderung musste zurück genommen werden, weil sie rechtswidrig war
Demokratie basiert auf Öffentlichkeit,Transparenz und Rechtmäßigkeit. In Homberg fehlt es daran. Bürgermeister, Magistrat, Stadtverordnetenvorsteher, Parteien und Stadtverordnete setzten sich nicht für die demokratischen Grundlagen ein, sie sehen dem Niedergang zu.
Opposition protestiert gegen Ausschluss der Öffentlichkeit 29.03.2010
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit 22.09.2011
Soll Öffentlichkeit verhindert werden? 30.10.2013
Ausschluss der Öffentlichkeit: Die Rechtslage 25.10.2014
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit 01.03.2020
Gestörtes Verhältnis zur Demokratie
M15: Ohne Solaranlage – es geht auch anders
November 2023 Schulden steigen, Pflichtaufgaben werden vernachlässigt
Schuldenanstieg auf über 92 Millionen Euro
Die Schulden steigen, es gibt keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, sparsamere Alternativen werden nicht erwogen. Es wird aus dem Vollen geschöpft, um unsinnige Vorzeigebauten zu schaffen, die so mangelhaft sind, dass sie kaum vorzeigbar sind – Beispiel Multifunktionshaus M15. Auch der Waldspielplatz "Aufbruch der Helden " am Burgberg, weit ab von jeder Wohnbebauung, gehört dazu.
Dezember 2023 Grob fahrlässige Planung
Fotos: Fundamentverstärkung der Stadtmauer, die zeigt, welcher Aufwand notwendig war, um die Stadtmauer nachträglich zu sichern. Vor Baubeginn war das nicht beachtet, untersucht und bei der Finanzierung eingeplant worden.
Sicherungsarbeiten an der Stadtmauer oberhalb der Hersfelder Straße und an der Mauer der Bastion "Die Windmühle" waren im Haushalt nicht vorgesehen, weil diese Mauern vor Baubeginn nicht untersucht und der Umfang der notwendigen Arbeiten nicht ermittelt wurde.
In den Beschlussvorlagen wurde statt dessen detailliert der Bau des Panoramawegs dargestellt und auch das nicht entsprechend des ursprünglich geplanten Baus. Die Beschlussvorlagen waren somit falsch. Die 1,3 Millionen Euro Kosten sind jetzt der Preis für die Leichtfertigkeit der Planung.
1,3 Millionen Euro für Sicherung der Stadtmauer
Regress -Schadenersatz-Ansprüche seit 7 Monaten nicht geltend gemacht