Stadtverordneten-Versammlung erneut rechtswidrig unter Ausschluss der Öffentlichkeit geplant
Bildschirmfoto aus dem Ratsinformationssystem
Am Samstag, 4. November 2023 soll ab 10:00 Uhr die Stadtverordnetenversammlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Klausur tagen. So ist es im Ratinformationssystem veröffentlicht. Das ist rechtswidrig. Verantwortlich ist der Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Thurau (SPD).
Öffentlichkeit ist ein Grundprinzip der Demokratie, gerade auch in der kommunalen Selbstverwaltung, die oft als "Schule der Demokratie" bezeichnet wird.
In der Hessischen Gemeindeordnung ist das die Öffentlichkeit im § 52 geregelt.