HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Homberg als rechtsfreier Raum

 
Wieder wird der jährliche Haushaltsplan für das nächste Jahr beschlossen werden. Doch dieses städtische Gesetz wird wieder gebrochen, wie zunehmend in den letzten Jahren. Die Stadtverordneten werden wie bisher rechtswidrig auf Kontrolle verzichten und damit auf ein wesentliches Element kommunaler Demokratie.

Der jährliche Haushaltsplan steckt den Rahmen dafür ab, was und wie im kommenden Jahr vom Magistrat und dem Bürgermeister umgesetzt werden soll. Es ist ein Arbeitsauftrag und die Stadtverordneten haben zu kontrollieren, ob der Magistrat den Auftrag erfüllt.

Der Bürgermeister als Sprecher des Magistrats ist rechtlich verpflichtet, mehrmals im Jahr schriftlich zu berichten, wie die Haushalt vollzogen wird.

Wo gibt es Verzögerungen?
Wo sind neue Aufgaben entstanden?
Wie ändert sich die finanzielle Situation der Stadt?

Diese vorgeschriebenen Haushaltsvollzugberichte nach der Gemeindehaushaltsverordnung wurden im letzten Jahr vom Bürgermeister nicht vorgelegt.
Aber auch die Mitglieder des Magistrat haben nicht darauf gedrungen, diese Berichte vorzulegen. Auch die Stadtverordneten haben geschwiegen und nicht, wie es ihre Aufgabe ist, die Verwendung der Steuern  und der Fördermittel kontrolliert.

Statt ihre Pflicht zu erfüllen und die Pflichtaufgaben der Gemeinde zu organisieren und sicher zu stellen, schweben sie in den Luftschlösser, wie zum Beispiel ein neues Freibad für 6 Millionen Euro, nach der jetzigen Schätzung. Wahrscheinlich muss man mindestens 50 Prozent aufschlagen. Der Bürgermeister hat in der letzten Stadtverordnetenversammlung eingestanden, dass bei der Pflichtaufgabe der Straßenunterhaltung ein Investitionsstau aufgetreten sei. Den Investitionsstau, den er in seiner bisherigen achtjährigen Amtszeit selbst herbeigeführt und zu verantworten hat.

Die Mitglieder des Magistrats sind sich offensichtlich nicht im Klaren darüber, dass sie Beamte – Wahlbeamte – sind und sich entsprechend zu verhalten haben.  Sie sind auch für ihre Beschlüsse haftbar, wenn rechtswidrig Gelder verausgabt oder wenn Sicherheitsmaßnahmen unterlassen werden, wie etwa im Überschwemmungsgebiet an der Efze.  Die Mitglieder des Magistrats müssen auch Einwände gegen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorbringen, wenn diese nicht mit dem Recht übereinstimmen. Unterlassen sie das, ist letztlich der Bürgermeister in der Pflicht, solchen Beschlüssen zu widersprechen.

Aufsichtsbehörden beim Kreis und beim Regierungspräsidenten haben darüber zu wachen, dass die Kommunen rechtmäßig handeln. Auch sie schauen all zu oft weg. Bisher ist nur einmal sichtbar geworden, dass sie eingriffen. Das war, als die Stadtverordnetenversammlung eine neue Geschäftsordnung beschlossen hatte, die dem Ältestenrat rechtswidrige Kompetenzen zubilligen wollten. Die Geschäftsordnung wurde stillschweigend wieder ersetzt. Es wäre peinlich, darauf hinzuweisen.

Bei den Investitionen werden Anschaffungen oder Baumaßnahmen für das Haushaltsjahr beschlossen, aber ohne Erklärung und Begründung vom Magistrat liegen gelassen.

 


Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum