Pflichtvergessen: Alle schauen weg
Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden
§ 28 (1) Die Gemeindevertretung ist mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs unter Einbeziehung von produktorientierten Zielen und Kennzahlen zu unterrichten. Die sich aus dem Finanzstatusbericht ergebende Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist in die Berichtspflicht einzubeziehen. (2) Die Gemeindevertretung ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass 1. sich das geplante Ergebnis des Ergebnishaushalts oder des Finanzhaushalts wesentlich verschlechtert, 2. sich die Gesamtauszahlungen einer Maßnahme des Finanzhaushalts wesentlich erhöhen werden oder 3. die Gemeinde die aufgenommenen Liquiditätskredite nicht nach § 105 Abs. 1 Satz 3 der Hessischen Gemeindeordnung bis zum Ende des Haushaltsjahres zurückführen kann. (3) Die Berichte sind zeitgleich der Aufsichtsbehörde und dem Landkreis vorzulegen. |
Der Magistrat hat mehrmals jährlich die Stadtverordneten über den Haushaltsvollzug zu unterrichten. In früheren Jahren legte der Magistrat dazu den in der Stadtverordnetenversammlung die schriftlichen Haushaltsvollzugsberichte vor.
Jetzt müssten die Informationen im Ratsinformationssystem zu finden sein. Die Eingabe des Suchbegriffs "Haushaltsvollzug" im Ratsinformationssystem ergibt als letzte Meldung die Bearbeitung eines Antrags der FDP-Fraktion vom 15.08.2020.
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte am 10. September 2021 den Magistrat, vierteljährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu berichten, erster Bericht über 3. Quartal 2020.
Seit einem Jahr ist kein Bericht im Ratsinformationssystem zu finden.
Diese Berichte sind auch der Aufsichtsbehörde und dem Landkreis vorzulegen, heißt es in der Verordnung. Offensichtlich achten auch diese Kontroll-Institutionen nicht auf die Durchführung der Verordnung.
Der Magistrat verstößt gegen seine rechtlichen Pflichten und alle schauen weg.