Ănderung des Bebauungsplan Einkaufszentrum veröffentlicht
Planauszug aus dem Lageplan mit Markierung einiger wesentlicher Veränderungen gegenüber dem gültigen Bebauungsplan. Eine Legende mit der Erklärung der Zeichen, Linien und Flächenmarkierung fehlt. Der Plan ist somit schwer lesbar, vor allem für Laien.
Beim Bau des Einkaufszentrums wurde an einigen Stellen im erheblichem Maße vom gültigen Bebauungsplan abgewichen, und zwar so erheblich, dass ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden muss.
Das Besondere: Die Änderungen sind bereits gebaut und sollen nur nachträglich als rechtmäßig anerkannt werden. Mit diesem Verfahren verliert die Stadtverordnetenversammlung ihr verfassungsmäßige Selbstverwaltungsgarantie.
Dieses Änderungsverfahren wird zu einer Farce, auch wenn die formalen Verfahrensschritte eingehalten werden.
Offenlegung der Planung
Die Pläne für eine Änderung des bisher gültigen Bebauungsplans liegen jetzt einen Monat im Rathaus aus. Dazu können die Bürger ihre Einwände vorbringen. Die Bürger sollten diese Möglichkeit nutzen und sich mindestens den Plan und die Begründung ansehen.
Die Unterlagen liegen aus:
vom 27. Juli 2020 bis einschließlich 27. August 2020
Telefonische Anmeldung notwendig
Tel. 05681 –994–141
Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt herunter geladen werden.
Die Links zu den Plänen
1. Durchführungs- und Erschließungsplan Vorhaben-u.-Erschließungsplan.pdf (25 Seiten)
Verfasser: Ohne Namensnennung, von der Sache her ist es der Projektträger, auch da ist keine Eindeutigkeit vorhanden. Ist es die Schoofs Immobilien Frankfurt GmbH oder ist es die Einkaufscentrum Drehscheibe GmbH & Co. KG.?
Im Durchführungsplan beschreibt der Projektentwickler, was er plant durchzuführen. Im Erschließungsplan legt er dar, wie die verkehrsmäßige Erschließung des Plangebietes durchgeführt werden soll. Beide Pläne werden zu Bestandteilen des vorhabenbezogenen und zeitlich befristeten Bebauungsplans. Voraussetzung für diese Pläne ist, dass vorher mit der Stadt ein Durchführungsvertrag abgeschlossen ist.
Der bereits 2016 abgeschlossene Durchführungsvertrag wurde vom Projektentwickler nicht eingehalten. Der Bürgermeister verzichtete bereits damals auf die Vereinbarung von Vertragsstrafen, wie es die Industrie- und Handelskammer empfohlen hatte.
Die bereits gebauten Abweichungen sind so erheblich, dass sie nicht im Ausnahmeverfahren genehmigt werden können. Es müsste deshalb ein neues Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
2. Bebauungsplan als Entwurf Entwurf-B-Plan-Nr.-66-1.pdf ( 1 großes Blatt)
Verfasser: ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbH Kassel, Bergholder/Ettinger-Brinckmann
Der Bebauungsplan besteht aus einer oder mehreren Zeichnungen und einem Textteil. Nur was auf diesem Gesamtplan gezeichnet oder geschrieben steht, ist rechtsverbindlich. Alle sonstigen Erklärungen, Versprechungen oder Beschwichtigungen sind rechtlich belanglos.
Aus dem jetzigen Entwurf wird eine verbindliche Satzung, sobald die Stadtverordneten dem mehrheitlich zugestimmt haben.
3. Begründung des Bebauungsplans Begründung-B-Plan-Nr.-66-1.pdf ( 23 Seiten)
Verfasser: ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbH Kassel, Bergholder/Ettinger-Brinckmann
In der Begründung werden alle zu berücksichtigende Punkte der Planung erörtert, oftmals beschönigend.
4. Gutachterliche Stellungnahme zur Verkehrserschließung Gutachterliche-Stellungnahme.pdf (5 Seiten)
Verfasser: IKS – Ingenieurbüro für Stadt- und Mobilitätsplanung UG (haftungsbeschränkt); Kassel
Es geht um den Verkehrsfluss der Autos. Zu den Fußgängern gibt es die Aussage zur Barrierefreiheit:
"In dem Planwerk sind u.a. keine Hinweise zu taktilen Leitsystemen und Bordsteinabsenkungen etc. zu finden. Es wird davon ausgegangen, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigt werden."
Diese Aussage zeugt von der Qualität der gutachterlichen Stellungnahme.
Es reicht, davon auszugehen, dass ….
Die Leser können ihre kriminalistische Lust nachgehen und weitere Spuren ermitteln und als Stellungnahme in die Planung einfließen lassen. Diese müssen dann zumindest öffentlich protokolliert werden.