HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Erst Baubeginn mit Spatenstich, dann Baugenehmigung, dann Förderantrag ?

Bildausschnitt aus dem Newsletter der Stadt

Spatenstich markiert Baubeginn, heißt es im neusten Newsletter (Nr. 47) der Stadt.

Es gibt noch keine Baugenehmigung, ein Antrag auf Fördermittel konnte deshalb auch noch nicht gestellt werden. So stand es im Protokoll des Kita-Ausschusses vom September.

In Homberg scheint alles möglich zu sein. Normalerweise entfällt der Anspruch auf Fördermittel, wenn vor der Bewilligung mit den Baumaßnahmen begonnen wurde. Das weiß jeder, der einmal Fördermittel beantragt hat. In Homberg hat diese rechtliche Regelung wohl keinen Bestand, in Homberg kann man gegen Regeln verstoßen und wird noch mit Fördermitteln und Denkmalpreisen belohnt.

Wenn die Bürger ihr Recht einfordern, wie bei dem Bürgerbegehren von 2012, dann schweigt das Verwaltungsgericht, dann ist der Rechtsweg faktisch aufgehoben. Rechtsstaat ist punktuell nur noch eine Fassade. Siehe auch die ebenso langen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Solarpark, bei dem inzwischen gutachterlich festgestellt ist, dass das Gelände den Anforderungen nicht entspricht. Gerade die Verwaltungsgerichte scheinen zu  Verwaltungsschutzgericht geworden zu sein. Die Staatsanwaltschaft ist sowieso weisungsgebunden und kann von der Regierung gesteuert werden.

Und wo das nicht reicht, versperren die beiden obersten Repräsentanten der Stadt aktiv den Rechtsweg, indem sie die Gerichtsgebühren nicht bezahlen.

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