Burgberg: Soll die Vereinbarung vom Ortstermin unter den Tisch fallen?
Am 15.10.2018 wurde im Bauausschuss ein Ortstermin in der Burgberggaststätte vereinbart. Im Sitzungsprotokoll steht:
"Der Ortstermin findet am 25.10.2018 um 16:30 Uhr statt. Treffpunkt: Burgberggaststätte"
Der Ortstermin fand statt, wie bereits berichtet wurde. Am Ende des Ortstermins wurde mit dem Ausschussvorsitzenden Hilmar Höse (Grüne) vereinbart, dass er zur nächsten Sitzung den Architekten und die bauausführende Firma einlädt. Die Verwaltung sollte zu dem Termin alle Bauzeichnungen dazu vorlegen.
Die Einladung zum 5.11.2018
Am 30.10.2108 wurde im Ratsinformationssystem die Einladung zur nächsten Ausschusssitzung eingestellt. Der Vorsitzende lädt ein, sein Name steht auch als Unterzeichner. Datum der Einladung 24.10.2018, der Tag vor dem Ortstermin. Es wird aber erst sechs Tage später veröffentlicht.
In der Einladung zum 5.11.2018 heißt es zu dem Tagesordnungspunkt:
5. Behindertengerechter Umbau Burgberggaststätte und Außenbereich; hier: Sachstand (SB-42/2018 3. Ergänzung)
In dem Dokument SB-42/2018, 3. Ergänzung steht von dem vereinbarten Vorgehen nichts. Stattdessen:
a) Erläuterung:
Hinsichtlich der geplanten Aufwertung der Burgberggaststätte durch einen barrierefreien Umbau der Terrasse und des „Wintergartens“ gilt unverändert folgender Sachverhalt:Die Anträge auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung, auf Ausnahmegenehmigung im Landschaftsschutzgebiet und auf Befreiung nach der Festsetzung der Naturdenkmalverordnung sind gestellt. Mit den entsprechenden Genehmigungen wird zeitnah gerechnet.
Die Aufträge für die Schraubfundamente und die Stahlunterkonstruktion für die neue Pflasterfläche sind vergeben. Die Arbeiten sollen gem. Abstimmung mit dem Pächter im November stattfinden.
Am 25. Oktober 2018 haben einzelne Mitglieder des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Stadtentwicklung den Standort besichtigt
Diese Tagesordnung entspricht nicht der Vereinbarung mit dem Ausschussvorsitzenden. Hat er diese Einladung wirklich schon am Tag vor dem Ortstermin veranlasst und nicht entsprechend der Vereinbarung geändert? Es heißt, am 25.10. 2018 haben "einzelne Mitglieder" den Standort "besichtigt". Diese Darstellung ist sachlich falsch. Es hat ein offizieller Ortstermin des Ausschusses stattgefunden, zudem auch der Bürgermeister erwartet wurde, der aber eine Mitarbeiterin der Bauverwaltung zu dem Termin geschickt hatte. Diese hatte beim Ortstermin das Treffen sogar als Magistratssitzung bezeichnet, um so zu verhindern, dass von den Zuhörern mitgeschrieben wurde. Der Ausschussvorsitzende hatte auch umgehend festgestellt, dass es sich um einen Ortstermin des Bauausschusses handelt.
Im Interesse der Glaubwürdigkeit sollte der Ausschussvorsitzende dazu Stellung nehmen. Es ist möglich, dass die Einladung ohne sein Wissen in dieser Form veröffentlicht wurde.