HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Spielhallen-Diskussion verlief 2014 / 2015 im Sande – Ein gezieltes Vorgehen?

Über das neue Spielhallengesetz von 2012 wurde in Homberg erstmalig am 6. Mai 2014 im Ausschuss Stadtmarketing und Kultur gesprochen. Obwohl sich die Mitglieder des Ausschusses gegen Spielhallen aussprachen und auf die Gefährdung durch Spielsucht hinwiesen, wurden neue Erlaubnisse erteilt.


2018 gibt es immer noch Spielhallen in unmittelbarer Nähe von Schulen, und ohne die Mindestabstände zwischen Spielhallen einzuhalten. Wie war das möglich?


16. Sitzung des Ausschusses, 6. Mai 2014

Im Sitzungsprotokoll Nr. 16 vom 6. Mai 2014 steht:

Durch das neue hessische Spielhallengesetz gibt es für die Genehmigung von Spielhallen neue Regelungen, wie z. B.:
– keine Spielhallen im baulichen Verbund mit einer oder mehreren Spielhallen
– nicht im gleichen Gebäude
– Mindestabstand von Spielhalle zu Spielhalle
– keine Werbung in der äußeren Gestaltung
– Öffnungszeiten nicht länger als 18 Stunden
– Befristung der Erlaubnis auf längstens 15 Jahre

Der Ausschuss wünscht bei Genehmigungen von neuen Spielhallen gehört zu werden.

Herr Althaus ist dafür, die Ansiedlung von Spielhallen nur in einem gesondert ausgewiesenen Gebiet zu genehmigen

Herr Herbold spricht sich dafür aus, im kompletten Stadtgebiet überhaupt keine Spielhallen zuzulassen. Die Gefahren der Spielsucht sind nicht zu unterschätzen.

Um zu verhindern, dass sich neue bzw. weitere Spielhallen ansiedeln, ist es notwendig, eine planungsrechtliche Regelung für Homberg zu erarbeiten.

Die Verwaltung soll für die nächste Sitzung eine Beschlussempfehlung erarbeiten, wie mit der Spielhallenproblematik umgegangen werden kann.

Die Verwaltung arbeitete keine Beschlussempfehlung aus, wie ihr aufgetragen wurde. Warum nicht?


17. Sitzung, 26. August 2014

In der 17. Sitzung des Ausschusses  heißt es im Protokoll:

Ausschussvorsitzender Becker erläutert, dass die Diskussion über die Spielhallen schon länger geführt wird. Einiges hat sich durch die Einführung des neuen hessischen Spielhallengesetzes geregelt. Trotzdem muss man daran arbeiten, die Spielsucht einzudämmen und deshalb keine neuen oder weiteren Spielhallen genehmigen.

Frau Berresheim informiert darüber, dass der Innenstadtbereich zum größten Teil als Mischgebiet gilt, in anderen Bereichen zum Teil aber kein Bebauungsplan vorhanden ist, dann greift die Baunutzungsverordnung. Bei beiden Fällen sind aber Spielhallen zugelassen. Um dies zu verhindern, gibt es nur die Möglichkeit, mit einer Gestaltungssatzung zu regeln, ob und wie viele Spielhallen für Homberg zugelassen werden sollen.
Herr Althaus gibt zu bedenken, dass eine Gestaltungssatzung viel mehr beinhaltet und hier auch andere beteiligt werden müssen. Und außerdem gäbe es schon eine Gestaltungssatzung.

Herr Becker schlägt vor, die bestehende Gestaltungssatzung erst einmal um den Punkt der Spielhallen zu ergänzen.

Herr Ripke ist dafür, die bestehende Satzung in Augenschein zu nehmen und dann ggf. zu ergänzen.

Bürgermeister Dr. Ritz regt an, darüber abzustimmen, ob in der nächsten Stadtverordnetensitzung unter dem Punkt Informationen darüber informiert wird, dass die bestehende Gestaltungssatzung um das Thema Spielhallen ergänzt oder überarbeitet wird.
Der Ausschuss stimmt einstimmig dafür.

Warum wird die Diskussion auf die Gestaltungssatzung gelenkt, obwohl bereits in dem Spielhallengesetz von 2012 Beschränkungen festgelegt waren, die aber in Homberg nicht umgesetzt wurden. In der politischen Diskussion waren bereits sehr viel weitergehende Einschränkungen diskutiert worden, die in geänderten Fassung des Spielhallengesetzes eingeflossen sind.

Wieso hat weder der Bürgermeister noch die Leiterin des Ordnungsamtes auf die Regelungen des Spielhallengesetzes verwiesen?
Warum lenkten sie die Diskussion auf die wenig taugliche Gestaltungssatzung?

Nach 2012 ging die politische Diskussion weiter. Sehr viel weitergehende Beschränkungen der Spielhallenausweitung wurden gefordert und sind in die Änderung von 2017 eingeflossen.
Warum sprach Herbold von der Gefahr der Spielsucht, die nicht unterschätzt werden darf und tat danach doch nichts?

Die nächste Stadtverordnetenversammlung fand am 11. September 2014 statt. Bürgermeister Dr. Ritz gab keine Informationen zur Erweiterung der Gestaltungssatzung, wie er es selbst vorgeschlagen hatte und wie es der Ausschuss beschloss. Der Bürgermeister meldete sich zu dem Thema erst wieder am 8. Oktober 2014 zu Wort.
 

18. Sitzung am 8. Oktober 2014

Zu Top 2
Herr Becker informiert zu der in Neukirchen bestehenden Satzung hinsichtlich der Verhinderung von Spielhallen im Stadtgebiet. Man hat dort im Bebauungsplan weitere Spielhallen (es gibt 1 bestehende) als nicht zulässig festgeschrieben und dies als Satzung beschlossen.
Frau Melchior weist darauf hin, dass die Ursprungsdiskussion ja eigentlich um die Begrenzung der Öffnungszeiten ging.
Herr Herbold gibt zu bedenken, dass jegliche Spielhallen bedenklich sind und völlig falsche Anreize vor allem für Jugendliche darstellen.
Herr Ripke hält die Verhinderung neuer Spielhallen in der Kernstadt für sehr wichtig.
Herr Dewald fragt an, ob es möglich sei, die nach dem neuen Spielhallengesetz vorgeschriebene Schließungszeit von sechs Stunden auszuweiten.
Herr Henschke-Meyl möchte, dass die Begrenzung der Spielhallen auf die Kernstadt festgeschrieben werden soll. Er sieht das Problem Alkohol bei den meisten Jugendlichen als wesentlich schlimmer an.
Bürgermeister Dr. Ritz hält es für gut, zuerst einmal Eckpunkte festzulegen, die die Ziele definieren im Sinne von: was wollen wir? Zum Beispiel: keine Spielhallen oder Begrenzung nur auf gewisse Teile des Stadtgebietes.
Herr Herbold weist nochmal ausdrücklich auf die enormen Gefahren, die von Spielhallen ausgehen hin, Spielsucht ist eine der schlimmsten Suchtarten.
Herr Althaus ist grundsätzlich für eine Gestaltungssatzung und somit für eine Verhinderung der Spielhallen vorrangig in der Innenstadt. Dies muss aber gut durchdacht sein, auch unter Einbeziehung anderer Aspekte, die man gestalterisch festlegen möchte. Die Suchtgefahr für Jugendliche sieht er auch, aber Zugang zu Spielhallen haben sowieso erst Personen ab 18 Jahren.
Herr Siebert hält die Zusammenfassung von Herrn Althaus für sehr gut und auch die Festlegung der Eckpunkte, wie von Bgm. Dr. Ritz angesprochen sind wichtig. Vorrangig solle man jedoch prüfen, ob die Öffnungszeiten nicht noch mehr beschränkt werden können.
Herr Becker fasst zusammen, dass man das Thema Gestaltungssatzung angehen und mit den übrigen Ausschüssen die Inhalte erarbeiten möchte. Einen Entwurf für eine neue bzw. überarbeitete Fassung einer solchen Satzung sieht er aber nicht vor Anfang 2015 als realistisch.


Nach der 18. Sitzung verschwand das Thema: Eine gezielte Aktion?

Der Ausschuss tagt am 17. November 2014 (19. Sitzung), am 2. März 2015 (20. Sitzung), am 24. März 2015 (21. Sitzung) und dann erst wieder am 22. November 2015 (22. und letzte Sitzung in der Legislaturperiode). In keiner dieser Sitzungen ist das Thema Spielhallen thematisiert worden. Wurde diese Thema gezielt aus der weiteren öffentlichen Beratung herausgehalten? Mindestens der Ausschussvorsitzende hätte bei ordnungsgemäßer Sitzungsführung das Thema wieder auf die Tagesordnung setzen müssen. Haben der Ausschussvorsitzende und der Bürgermeister gemeinsam entschieden, keine Schritte mehr zu unternehmen, wie die Spielhallen eingeschränkt werden sollen?

Am 21. Mai 2015 beschloss der Magistrat Veränderungssperre mit Nutzungsausschluss Vergnügungsstätten für die Altstadt und die Freiheit aufzustellen. Die Stadtverordneten folgten dem Vorschlag am 11. Juni 2015.


Was waren die Gründe?

Dieses Schweigen zum Spielhallenthema wurde nicht begründet. Es bleibt nur die Möglichkeit nach den Gründen zu forschen und dabei alle möglichen Spuren zu verfolgen.

Eine Spur könnte mit dem Kauf des Gebäudes Marktplatz 15 zusammenhängen, von dem gesagt wird, dass der neue Eigentümer mit der Branche der Glücksspiele in Verbindung stehen soll.

Zur Erinnerung: Am 11. Juni 2015 beschlossen die Stadtverordneten das Gebäude Marktplatz 15 nicht zu kaufen. Den Beschluss ignorierend vergab der Magistrat knapp einen Monat später einen Architektenauftrag für die Gebäude Marktplatz 15 und 16 an das Kassler Büro WAS. Die Stadtverordneten wurden mit der Tischvorlage vom 23. Juli 2015 darüber informiert.

Wenige Sitzungen später, im November 2105 erreichte es Bürgermeister Dr. Ritz, dass die Mehrheitsfraktionen einem Kauf des Gebäudes für 180.000 Euro zustimmen.

Druckansicht Druckansicht

 


Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum