HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

MĂ€rchenstunde EKZ?


 

Heute, am 23.02.2018 berichtete die HNA unter der obigen Schlagzeile über den Stand der Planung des Einkaufszentrums der Projektentwickler Schoofs.

  „Es  wird knapp,  aber  wir  hoffen,  dass wir Ende März mit den Abrissarbeiten  beginnen  können“, teilt Katrin Jänsch von der Projektentwicklung  bei  Schoofs Immobilien  in  Frankfurt  auf HNA-Anfrage  mit."

Ob  es  tatsächlich  im  März losgeht, hänge nun auch von den Behörden ab, die die Anträge  bearbeiten.  Quelle     

Schoofs hat anscheinend vergessen, welcher Durchführungsvertrag  unterschrieben wurde und was im Bebauungsplan steht. Verzögerungen liegen nicht an der Bearbeitung der Anträge durch Behörden. Es liegt an gesetzlichen Vorgaben, die die Behörden einhalten müssen.
Braucht Schoofs jemanden, dem die Schuld zugeschoben werden kann? Auch die Nachbarn hätten den Baubeginn immer wieder verhindert, behauptete Schoofs.


Weiter heißt es im HNA-Text:

 "Lediglich der Bauantrag müsse noch gestellt, die Pläne ein letztes Mal überarbeitet und die Abrissgenehmigung erteilt werden."


Vor fast einem Jahr war in der HNA zu lesen, dass die Abrissgenehmigung für die Gebäude auf dem Ulrich-Gelände bereits vorläge. Die HNA berief sich damals auf den Bürgermeister.

Liegt die Abrissgenehmigung nun schon vor, oder muss sie noch beantragt werden? Was stimmt, wem kann man glauben?


Dann will Schoofs den Hombergern noch erklären, dass die Pläne ein letztes Mal überarbeitet werden.
Wenn man wirklich bauen will, hätte der Abriss schon begonnen werden müssen, auch wenn in den Bauplänen noch etwas geändert wird. In der ehemaligen Ostpreußenkaserne hat der Abriss fast ein Jahr gedauert. Auf dem Ulrich-Areal könnten sich Altlasten befinden. Sobald beim Abriss konkrete Hinweise gefunden werden, muss die Situation untersucht werden, und dadurch tritt weitere Verzögerung ein.
 

In wenigen Tagen schließt sich außerdem das Zeitfenster für den Gebäudeabbruch: Vom 1. März bis zum 1. Oktober darf nicht abgerissen werden.

Bildschirmfoto: Abschnitt aus dem gültigen Bebauungsplan.

 

Der HNA-Bericht könnte auch als PR-Artikel von Schoofs angesehen werden. Diese Praxis ist heute im Journalismus weit verbreitet.

Druckansicht Druckansicht

 


Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum