HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Korrektur zum Beitrag Spielhallengesetz


 

Der Hinweis im Kommentar von "Klarstellung" ist richtig

In einem Kommentar wurde darauf hingewiesen, dass der 300 Meter Abstand von Spielhallen zu Schulen und Kindergärten erst ab 1. 1. 2018 rechtskräftig ist.

Die nachfolgende Recherche ergab, dass die Aussage richtig ist.
 

Wie es zu der fehlerhaften Darstellung kam

Auf der Internetseite Hessenrecht ergab die Suche nach dem Gesetz Angaben, wie sie in den Bildschirmfotos dargestellt sind. Darauf hatte ich vertraut.

Aus dem Gesetzestext habe ich geschlossen, dass die 300 Meter Abstandsregelung von Beginn an rechtsgültig ist. Die Abstandsregelung des Absatz 3 ist erst 2017 neu hinzugefügt worden. Das war nicht unmittelbar ersichtlich. Der oder die Kommentator*in hat den alten Gesetzestext mit veröffentlicht, auch da gibt es einen Absatz (3), der lautet aber wie folgend:

(3) Unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standortes kann im Einzelfall von den Anforderungen in Abs. 1 und 2 abgewichen werden.

Dieser vorhergegangene Gesetzestext des Absatz (3) (Fassung von 2012) war bei dem Aufruf von Hessenrecht nicht zugänglich.

Der Inhalt dieses Satzes hat nichts mit der neu eingefügten Regelung zu tun. Üblicherweise sind später eingefügte Regelungen in Gesetzen mit einem kleinen Buchstaben gekennzeichnet, das war hier nicht der Fall.

Weitere Recherchen ergaben, dass im Landtag bereits Mitte 2017 über die Abstandregeln diskutiert wurde. Die SPD forderte 500 Meter Abstand. Die  SPD-Fraktion, im Landtag,  14. Dezember 2017  begründet ihre Ablehnung des Gesetzentwurfs:

 Eckert sagte dazu am Donnerstag in Wiesbaden: „Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah eine 500-Meter-Abstandsregelung vor, die zwischen Spielhallen und Einrichtungen oder Örtlichkeiten, bei denen Kinder und Jugendliche häufig und in großer Anzahl angetroffen werden, eingehalten werden sollte. Das war der richtige Ansatz, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Warum diese Regelung jetzt wieder auf einen 300 Meter-Abstand reduziert wird, ist für uns nicht nachvollziehbar und ein zentraler Grund, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.“

siehe auch:

Kampf gegen Spielsucht Städte gehen gegen Spielhallen vor

 Nachdem ich ermittelt habe, wie der Fehler entstand und hier dargelegt habe, bitte ich diesen Fehler zu entschuldigen.

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