HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Mardorf: Neue BauflĂ€chen im Außenbereich


Die Stadt will den Flächennutzungsplan in Mardorf ändern und eine neue Wohnbaufläche ausweisen. Die Fläche ist im gültigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und dieser Nutzung vorbehalten.

Vor drei Jahren wurde der Flächennutzungsplan für das 100 qkm große Stadtgebiet überarbeitet.

Zur Siedlungsentwicklung heißt es im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan:

"derzeit absehbar kein Bedarf einer Neuausweisung von Siedlungsflächen. Um die vorhandenen Flächenreserven  dem zu erwartenden Bedarf anzupassen, waren im Gegenteil Rückstufungen bisher im Flächennutzungsplan und  in Bebauungsplänen ausgewiesener Wohnflächen erforderlich."


Zu Mardorf heißt es speziell:

"Siedlungsplanung
Auch für Mardorf ist zukünftig mit einer abnehmenden Bevölkerungszahl zu rechnen. Die Bereitstellung von Siedlungsentwicklungsflächen solle daher auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert werden.
Bei der Neuausweisung des Wohngebietes wurde auf eine direkte Anbindung an den alten Ortskern verzichtet,  sodass  zwischen  beiden Siedlungsteilen  große  Freiflächen  liegen.  Um  eine  weitere  Ausdehnung in den Randbereichen zu verhindern, soll der B-Plan Nr. 1 verkleinert werden. Eine zukünftig erforderliche  Entwicklung  sollte  vordringlich  der  Anbindung  an  den  Ortskern  dienen.  Auch  nach  der Reduzierung wird Mardorf noch über ca. 8 freie Bauplätze verfügen.
 
Aufgabe von Bauflächen:     B-Plan Nr. 1   WA        ca. 0,64 ha "


Klimaschutz durch Innenentwicklung
 

Die Stärkung der Innenentwicklung hat mit Inkrafttreten der Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) 2013 (Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts) mittlerweile auch Eingang in das Bau- und Planungsrecht gefunden. Dort wird nun explizit geregelt, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig als Innenentwicklung erfolgen soll. Weiter werden die Planungsträger im BauGB verpflichtet, die Möglichkeiten zur Innenentwicklung (Innenentwicklungspotenziale) zu ermitteln bevor landwirtschaftliche oder als Wald genutzte Flächen umgewandelt werden.

Quelle


Hat die Stadt ihre Verpflichtung erfüllt und alle Flächen erfasst, die für die Innenentwicklung genutzt werden können? Ein solches Kataster ist bisher nicht vorgelegt.

Der Bürgermeister ignoriert die Rechtslage. Als Jurist müsste er wissen: Erstens müsste er die Verwaltung  auf diese Regelung aufmerksam machen. Zweitens hätte er dem Aufstellungsbeschluss widersprechen müssen, weil der nicht mit dem Bundesbaugesetzbuch übereinstimmt. Beides hat Dr. Ritz unterlassen, damit ist er verantwortlich.

siehe auch:
Desinformation zur Kitaplanung Mardorf
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Unvorhersehbare Entwicklung?

ZukĂŒnftiges Haus der geschichtstragenden Vereine
Wieviele aktive Mitglieder gibt es?

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