HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Neuer Service: Alle Bebauungspläne online

Die Bebauungspläne der Stadt Homberg stehen schon länger zur Ansicht hier auf der städtischen Internetseite zur Verfügung. In Kooperation mit dem Amt für Bodenmanagement wurde der Zugrifff auf das Geoportal Hessen, in dem die Bebauungspläne eingestellt sind, möglich gemacht.

Quelle: Internetseite der Stadt Homberg (Stand 4.11.2017)

Das neue Service des Geoportals Hessen ist schon länger öffentlich bekannt, die HNA berichtete. Die Stadt hat jetzt auf der eigenen Homepage den Zugang zu den Bebauungsplänen einfacher gemacht.
Dazu gibt es den Link Kartenviewer.

 

Nützliche Information

Ein Leser des Homberger Hinguckers hat diesen Service genutzt, und sich die Teilbebauungspläne für das Gebiet Schmückebergsweg/Adam-Krafft-Weg angesehen. Er hat eine Übersicht über die verschiedenen Pläne gemacht, die zur Zeit das Gebiet berühren.

 

Warum nutzt die Homberger Verwaltung diesen Service nicht, um die Stadtverordneten über die  tatsächliche Rechtslage vor einer Entscheidung zu informieren?

Entweder weiß im Rathaus die eine Hand nicht, was die andere macht, oder die Informationen sind den Stadtverordneten vorenthalten worden. Verantwortlich ist in beiden Fällen der Bürgermeister, der die Organisationsgewalt im Rathaus hat und gleichzeitig auch Sprecher des Magistrats ist.

Die verschiedenen sich überlagernden Teilbebauungspläne machen die Sache kompliziert. Die Änderung in dem einen Plan ist nur möglich, wenn die Auswirkungen in die anderen Plänen eingearbeitet werden.
Bebauungspläne sind Satzungen der Gemeinde, also rechtsverbindlich. Eine Änderung kann nur in einem neuen Verfahren rechtsgültig vorgenommen werden. So einfach, wie es der Magistrat in seiner Erläuterung zu dem Tagesordnungspunkt der nächsten Stadtverordnetenversammlung darstellt, geht es nicht.


Dieser Vorgang zeigt: Wer der Verwaltung vertraut, wie es die Mehrheitsparteien immer wieder hervorheben, handelt fahrlässig und es kann rechswidrig sein.

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