BĂŒrger-Intereresse an der Stadt unerwĂŒnscht?
Nach der Hessischen Gemeindeordnung soll jede Gemeinde mindestens einmal im Jahr zu einer Bürgerversammlung einladen.
"(1) Zur Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde soll mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten werden." HGO §8a
Die Einladung ist im offiziellen Bekanntmachungsblatt "Homberg aktuell" unscheinbar veröffentlicht und kaum einladend.
Während für den Bürgerbus seit Wochen mit zwei ganzen Seiten geworben wird, ist die Einladung für die Bürgerversammlung unter den Berichten aus dem Rathaus eingeordnet und nicht unter den "Amtlichen Bekanntmachungen" wie die Einladungen zu den andern Sitzungen der Stadtverordneten oder der Ortsbeiräte. Die Bürgerversammlung wird eingeordnet nach Bewegungsbad in Hülsa, Herbststimmung auf Sylt, Suche nach einer evangelischen Küchenhilfe und Familienfreizeiten im Jahr 2018. Erst an letzter Stelle auf der Seite wird zu den drei Bürgerversammlungen eingeladen.
Allein die Platzierung zeigt, wie gering die Veranstaltung geschätzt wird, so als erfülle man nur notgedrungen eine lästige Pflicht.
Welche wichtigen Themen angesprochen und erläutert werden sollen, geht aus dem Text nicht hervor. Es heißt nur "Informationen zur aktuellen Situation" und "Beantwortung von Fragen der Bürgerinnen und Bürger". Nichtssagender lässt sich die Einladung kaum formulieren. Der Text signalisiert: Bürger, es lohnt sich nicht zu kommen.
In anderen Kommunen sieht das sehr viel besser aus. Zum Beispiel Eschwege: Da werden vorab die Themen benannt und es wurde ein umfangreiches Wortprotokoll über die Versammlung veröffentlich, wo sich alle fragenden Bürger wiederfanden. Wer nicht dabei war, kann alles nachlesen. Dieses Beispiel aus Nordhessen zeigt, wie weit Homberg weiter abgerutscht ist.
Auf der Homepage der Stadt ist die Einladung unter Aktuelles nicht zu finden, dort wird nur hingewiesen auf einen vergangenen Fernsehbericht, auf den Reformator-Frühschoppen, den Kartoffelmarkt, und ansonsten gibt es viele Informationen über die Reformation. Die Termine der Bürgerversammlung findet man nur, wenn der Suchbegriff Bürgerversammlung eingegeben wird.
Deutlicher kann man nicht demonstrieren, wie gering man den Bürger in Homberger Rathaus schätzt.
Weitere Beispiele
Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung pflegen
Das ist eine Aufgabe des Magistrats. Die Hessische Gemeindeordnung verpflichtet Bürgermeister und Magistratsmitglieder in § 66, Abs. 2 dazu.
Bürger sind über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten. Nur wenn die Bürger die anstehenden Fragen kennen, können sie ein Interesse an der lokalen Selbstverwaltung entwickeln.
Keine ausreichenden Antworten auf Anfragen
"Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, Anfragen der Gemeindevertreter zu beantworten."
So steht es in § 50 der Hessischen Gemeindeordnung.
Darüber hat sich der Sprecher des Gemeindevorstandes – in Homberg ist der Bürgermeister Sprecher des Magistrats – schon des öfteren hinweggesetzt oder ungenaue Aussagen gemacht.
Technische Möglichkeiten blockiert
Die Texte von Protokollen und Erläuterungen können ohne Aufwand in Formate umgewandelt werden, die am Computer mit Suchbegriffen zu bearbeiten sind. In zunehmendem Umfang werden Texte aber nur noch zu Bilddateien umgewandelt, die nicht mehr mit der Suchfunktion erschlossen werden können. Das behindert Bürger wie Stadtverordnete, sich gezielt zu informieren. Die Stadtverordneten werden so bei ihrer Aufgabe, die Verwaltung zu kontrollieren, in einem nicht vertretbaren Maß behindert.
Keine ausreichenden Informationen
Für die meisten weitreichenden Entscheidung mit hohen Kosten legt der Magistrat unzureichende Informationen vor. Eine verantwortliche Entscheidung ist ohne Kenntnis der Folgekosten und Auswirkungen nicht möglich. Ohne Alternativen ist eine Entscheidung nur eine Farce. Durch mangelnde Informationen behindert der Magistrat Entscheidungen.