Treppenpodest auf öffentlichem StraĂenland?
Die Altstadt-Kita hat einen Ausgang/Zugang über ein Treppenpodest in der Salzgasse erhalten. Nach der amtlichen Flurkarte ist die Gebäudegrenze zugleich die Grenze des Flurstückes. Der Treppenpodest steht somit auf öffentlichem Straßenland. Ist das die neue Baufreiheit? Gilt die nur für die Stadt und ihren Architekten oder dürfen zukünftig auch private Bauherren nach diesem Vorbild auf die Straße hinaus bauen?
Gefährliche Spalten im Podest
Das Treppenpodest ist nicht abgesperrt, also zur Benutzung freigegeben. Zwischen den Stahlprofilen klaffen Lücken von ca. 5 cm Breite. Wie schnell sind da kleine Kinderfüße abgerutscht oder eingeklemmt.
Was sagt die Bauaufsicht?