Engelapotheke vor neuen Entscheidungen
Die Engelapotheke steht auch wieder auf der Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung: "Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen bei der Sanierung des Gebäudes."
Aus den mitgelieferten Erläuterungen ist nicht ersichtlich, worüber beschlossen werden soll, es gibt nur Mitteilung.
1. Die bisher bewilligten Mittel für Sanierung und Ausbau
2. Die bisher eingesetzten Mittel für Abriss und temporäre Sicherung des Gebäudes
3. Mittel für die weiteren bereits vergebenen Aufträge
Aus den Mitteln, die bisher für die Sanierung und den Ausbau bewilligt
wurden, ist das Gesamt-Projekt nicht zu finanzieren: Insgesamt Finanzierungsmittel: 1.078.620,40 Euro minus Gesamtaufträge für das Projekt Engelapotheke 1.078.741,54 Euro gleich 121,14 Euro minus.
Allerdings waren ein Teil der bewilligten Gelder bestimmt für den Ausbau, einschließlich des neuen Treppenhauses und des Aufzugs im benachbarten Gebäude mit dem Bürgerbüro und dem Bauamt. Um diese Gelder für die Sanierung einzusetzen, bedarf es eines neuen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, doch von diesem steht nichts in den Erläuterungen.
4: Was ein Endausbau kosten wird
Eine Kostenübersicht gibt es noch nicht. Der Architekt will bis Mitte Februar die Kosten für die weiteren Gewerke vorlegen.TOP 4 Engelapotheke
5: Bekannte Kostenrisiken
Bisher ist noch keine Schadenserhebung vorgelegt worden, aus der sich genauer, wenn auch nicht endgültig, die Sanierungskosten ermitteln lassen.
Haben der Architekt oder die Bauverwaltung schon die eigenen Kostenansätze für die beauftragten Gewerke mit den Angeboten verglichen und signifikante Abweichungen festgestellt?
Wegen der fehlenden Schadensübersicht sind alle Angaben erst einmal nur wieder Schätzungen. Erfahrungsgemäß gibt es Nachforderungen, deren Höhe von der Qualität der Voruntersuchung abhängt.
Fördermittel aus dem LEADER-Programm
Die bisher zur Finanzierung auch angegebenen LEADER-Mittel sind nicht für die Sanierung einsetzbar, nur für den Endausbau für die angegebene kulturelle Nutzung. Bei den LEADER-Mitteln ist bisher nicht bekannt, welche Auflagen damit verbunden sind. Zum Beispiel: Wie lange muss die geförderte Einrichtung betrieben werden? Welche Eigenmittel muss die Stadt einsetzen?
Die vollständige Erklärung zu dem Tagesordnungspunkt findet sich hier: TOP 4 Engelapotheke.
