HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Anforderungen an ein Einzelhandelskonzept

BildDer Entwurf des Einzelhandelskonzepts für Homberg liegt aus. Bis zum 8. September 2016 können Einwände vorgebracht werden.

Der Sinn eines Einzelhandelskonzeptes
Der Handel hat sich in der Vergangenheit vom kleinen Einzelhändler zu immer großflächigeren Supermärkten und Einkaufszentren umstrukturiert.
Der großflächige Einzelhandel hat sich auf der "grünen Wiese" am Rand der Städte ausgebreitet, im Innenbereich stehen viele Läden leer.

Erst mit dem neu geschaffenen Instrument des Einzelhandelskonzepts im Baurecht kann eine Kommune gegensteuern, und die bestehenden Einzelhandelslagen schützen.

Die Einzelhandels-Situation in Homberg
In Homberg ist der Strukturwandel mit Verlagerung weitgehend abgeschlossen, die verbliebenen Einzelhändler in der Innenstadt planen keine Standortveränderung. Es gibt nicht mehr viele Einzelhändler in der Stadt, die geschützt werden können. Mit dem geplanten Einkaufszentrum auf dem Ulrich-Areal werden diese verbliebenen Einzelhändler bedroht. Mit "Marktaustritten" muss gerechnet werden, schreibt die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA).

Die Mehrheit der Stadtverordneten hat eine Verlagerung unterstützt, indem sie dafür das Baurecht geschaffen hatten.  Lidl und der Herkulesmarkt konnten erweitert werden. Gleichzeitig wollten diese Stadtverordneten 2003 ein Einkaufszentrum in der  Altstadt, Marktplatz-Ost.

Homberg hat überdurchschnittlich viel Verkaufsfläche
Es gibt keinen Bedarf an neuen Supermärkten. Auch das schreibt die GMA in ihren Studien zum Einzelhandel sowohl 2011 als auch 2016.

Drei Konzepte wurden seitdem verfolgt, keines davon kamen zum Tragen.

2003 Marktplatz Ost 1.0  > Plan Parkdeck Holzhäuser Straße > AUS
2011 Marktplatz Ost und Obertorstraße 2.0,  > Auftakt zum Kommunalwahlkampf > AUS
2012 Marktplatz Ost Marktpassage 3.0 > aufgegeben > AUS

2015 Einkaufszentrum Ulrich-Areal 4.0 > ??
 

Die GMA stützte diese Vorhaben, indem sie 2011 ein Einzelhandelskonzept entwarf, mit dem Marktplatz-Ost begründet werden sollte.

Mit einem vierten Entwurf soll jetzt versucht werden, ein Einkaufszentrum auf dem Ulrich-Areal zu etablieren. Wieder hat die GMA einen Entwurf eines Einzelhandelskonzeptes geliefert, um diesen Standort zu begründen. Gleichzeitig sieht sie nur eine Chance, wenn Betriebe sich wieder in die Innenstadt verlagern. Diese Tendenz ist nicht zu erkennen.

Für Homberg kommt das Einzelhandelskonzept zehn Jahre zu spät.
Der jetzt offengelegte Entwurf genügt in vielen Punkten nicht den Anforderungen an ein solches Konzeptes.

Mit einem Einzelhandelskonzept muss auch die Auswirkung auf die Nachbarkommunen geregelt werden, um auch deren Einzelhandel zu schützen. Das ist im Entwurf der GMA nicht geschehen. Die GMA will Kaufkraft aus den umliegenden Kommunen abschöpfen.

 

BildAnforderungen an ein Einzelhandelskonzept

"Aus den folgenden Ausführungen ist ersichtlich, dass Einzelhandelsgutachten mit einer Vielzahl an teilweise sehr komplexen Methoden und Annahmen arbeiten müssen, die oftmals für Laien und teilweise auch Experten nur schwer verständlich sind. Ihre Kenntnis ist aber gerade für die Entscheidungsträger bzw. Plangeber vor Ort wichtig."

"Aus rechtlicher Sicht ist darauf zu achten, dass Verträglichkeitsgutachten keine Lücken aufweisen, nicht in sich widersprüchlich sind und nicht von falschen Voraussetzungen ausgehen."

Welche Anforderungen ein Einzelhandelskonzept erfüllen muss, hat die Akademie für Raumforschung und Landesplanung in einem längeren, lesenswerten Beitrag veröffentlicht.

Die folgenden Zitate aus dieser Ausarbeitung zeigen, wo die Mängel des vorgelegten Entwurfs der GMA für Homberg liegen:

"Es kann hier nicht genug betont werden, dass der Abgrenzung des Einzugsbereichs im Rahmen eines Verträglichkeitsgutachtens eine wichtige Rolle zukommt, kann sie doch erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis der abzuschätzenden Kaufkraft- bzw. Umsatzumlenkungen haben. … Die Abgrenzung der Einzugsbereiche sollte daher sorgfältig erfolgen und die gewählte Vorgehensweise nebst verwendeten Parametern transparent dargestellt werden."

"Auch andere Schätzansätze, wie z. B. ökonometrische Modelle, in denen ein möglicher Zusammenhang zwischen der Kaufstromumlenkung und den ihn beeinflussenden (unabhängigen) Variablen mit statistischen Methoden geschätzt wird, sind häufig von den Adressaten der Verträglichkeitsgutachten nur schwer nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Gutachter das Berechnungsmodell und seine Annahmen für die politischen Entscheidungsträger und die betroffene Öffentlichkeit so transparent wie möglich darlegen."

Der Schwellenwert basiert auf den Ergebnissen einer Langzeitstudie der GMA aus den 1990er Jahren über die Konsequenzen der Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in Baden-Württemberg (Vogels, Holl, Birk 1998).24 Allerdings haben die Gutachter selbst die Anwendung pauschaler Schwellenwerte auf der Grundlage ihrer Studie abgelehnt, da ihre Ergebnisse letztlich auf Einzelfallprüfungen beruhen und keine Allgemeingültigkeit besitzen.

Die Ermittlung der Kaufkraftumlenkungen basiert auf einem Modell, das viele Annahmen und Ungenauigkeiten bei der Abbildung der Realität enthält. Vor diesem Hintergrund können negative Auswirkungen bereits bei Kaufkraftumlenkungen von weniger als 10 % auftreten, möglicherweise aber auch erst darüber (Schmidt-Illguth 2010: Folie 12).

Abschließend ist festzuhalten: Einzelfallbezogene Verträglichkeitsgutachten sollen sich nicht ausschließlich auf einen mehr oder weniger festen mathematischen Schwellenwert für Umsatz- bzw. Kaufkraftumlenkungen stützen. Nur mathematisch lässt sich nicht begründen, ob sich ein Einzelhandelsvorhaben negativ auf die Ansiedlungsgemeinde und benachbarte Gemeinden auswirkt oder nicht.

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