Schlossberg Homberg: 40 Jahre Landschaftsschutz-Gebiet
1975 wurde der Schloßberg in Homberg zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Er wird auch in der Weltliste Geschützten Gebiete unter der Nr. WDPA: 378674 geführt.
Das Landschaftsschutzgebiet Schloßberg Homberg ist 15,94 ha groß.
In der Verordnung zur Ausweisung des Schutzgebietes von 1975 heißt es:
"Der Schlossberg mit seinen Vogelartenreichtum, der reichhaltigen Flora und der Bewaldung ist im Stadtbereich das einzige Gebiet der Naherholung. Dieses Gebiet und die in diesem Gebiet noch zu vermutende historische Bodenfund und die z.T. wiedererrichetete Burganlage müssen auch im Hinblick auf die Fremdenverkehrsbemühungen und die Sicherung von Altertumswerten erhalten und von jeglicher Bebauung bzw. Beeinträchtigung frei gehalten werden."
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in der Hessischen-Niedersachsischen Allgemeinen in Kraft. Homberg, den 1. Oktober 1975
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