Altparteien – Angst vor den BĂŒrgern?
Die Altparteien erwecken mit ihren Informationen den Eindruck, mit einem Bürgerbegehren würde die Mehrheitsentscheidung der Stadtverordneten-Versammlung nicht respektiert, es wäre undemokratisch.
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht das Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als demokratisches Mittel vor, wenn zahlreiche Bürger die Entscheidung der Stadtverordneten nicht akzeptieren können.
Im Rechtskommentar dazu heißt es:
"Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind eine Durchbrechung des Grundsatzes der repräsentativen Demokratie, der sonst das demokratische System der Bundesrepublik Deutschland prägt. Nicht mehr gewählte Vertreter, sondern die Wahlberechtigten selbst entscheiden über Einzelfragen in der Gemeinde." (Bennemann/Hagemeier)
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind ein Element der Demokratie.
Stadtverordnete, die den Bürgerwillen der Mehrheit vertreten wollen, unterstützen diese demokratische Form. Sie wissen, dass die Bürger hinter ihnen stehen, wenn sich die Mehrheit so entscheidet, wie in der Stadtverordnetenversammlung.
Schritte zum Bürgerentscheid
Bei einem Bürgerbegehren beantragen mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift, dass ein Bürgerentscheid zu einer genau definierten Frage durchgeführt werden soll.
Wenn genügend Unterschriften vorgelegt werden, muss die Gemeinde allen Bürgern in einem Bürgerentscheid diese Frage vorlegen.
Das Ergebnis des Bürgerentscheids ersetzt den Beschluss der Stadtverordneten.
Die Zeit läuft – wie sind die Chancen?
Ein Antrag mit den notwendigen Unterschriften muss in der Zeit von 8 Wochen nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eingereicht werden. Das wäre im Fall der Standortentscheidung für den Kita-Neubau der 7. April.
Homberg hat 11.026 Wahlberechtigte, 1.102 Homberger Wahlberechtigte müssen den Antrag mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Ist das in der verbleibenden Zeit machbar?
Viele Eltern haben gegen den Kita-Standort in der Altstadt protestiert.
Allein gestern gab es auf den Homberger Hingucker an einem Tag über 1.000 Zugriffe.
Die Kosten
Die Parteien sagen die Durchführung eins Bürgerentscheides würde knapp 10.000 Euro kosten.
Dem steht gegenüber, dass durch einen anderen Kita-Standort mindestens 1 Mio. Euro gespart werden könnte.
Beim letzten Bürgerbegehren hat der Magistrat über 3.000 Euro Anwaltskosten ausgegeben, um sagen zu können, es gäbe einen formalen Fehler und deswegen sei das Bürgerbegehren ungültig.
(Als formalen Fehler führte er an, die Pachteinnahmen von jährlich 75.000 Euro aus dem Solarpark wären nicht berücksichtigt worden. Bis heute ist keine Pacht bezahlt worden.)
Wenn ein Bürgergegehren eingereicht wurde, kann eine Stadt auf einen Bürgerentscheid verzichten und im Sinne des Bürgerbegehren entscheiden, da sie einen starken Bürgerwillen sieht. Damit werden die Kosten des Bürgerentscheids gespart.
Sollten die Homberger sich in einem Bürgerentscheid gegen den Kita-Standort in der Altstadt aussprechen, könnte auf anderen Standorten schneller und kostengünstiger eine Kindertagesstätte gebaut werden. Standortporobleme mit Verkehr und fehlende Grünfläche wären vermieden.
Für Homberg wäre es ein Gewinn.