Warum bleiben Unterlagen zu Grundstücksverkäufen verschwunden?
Unterlagen über den Verkauf der Standortschießanlage und mehrerer großer Hallen für die Panzerverschrottung in der ehemaligen Ostpreußenkaserne sind auf der Homepage der Stadt nicht veröffentlicht, obwohl der Tagesordnungspunkt in der Stadtverordnetensitzung behandelt wurde.
Die Stadtverordneten erhalten Einladungen, Erläuterungen und Protokolle aller öffentlichen Sitzungen, die dann auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden. Zu der Stadtverordnetenversammlung am 15. Mai 2014 ist auf der Homepage der Stadt zu einem Tagesordnungspunkt nur die Überschrift geblieben Die Erläuterung und die Anlagen zu dieser Überschrift sind nicht veröffentlicht. Ob es schon vor der Veröffentlichung oder nachträglich herausgenommen wurde, lässt sich nicht mehr feststellen.
Was steht auf den fehlenden Seiten?
Der Inhalt dieser Seiten muss brisant sein, sonst hätte es auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden können.
Es sollte beschlossen werden:
a) Veräußerung von Flächen im technischen Bereich der Ostpreußenkaserne:
Erläuterungstext mit Anlage
Nr. 3 Schreiben des Rechtsanwalts Christian Krug von Einem vom 24.1.2014
Nr. 4-7 Kaufpreisermittlung und Plan der Baufelder. Verfasser Hessische Landgesellschaft (HLG)
Nr. 8, Auszug aus dem Bebauungsplan
b) Veräußerung von Flächen ehemalige Standortschießlanlage zum Zwecke der Algenzucht
Erläuterungstext mit Anlage
Nr. 9, Kaufpreisermittlung, Baufelder und
Nr. 10 und 11, Auszug aus dem Bebauungsplan, Verfasser Hessische Landgesellschaft (HLG)
Was macht diese Seiten brisant?
zu a)
Erläuterungstext
"Für die Flächen im technischen Bereich der Ostpreußenkaserne liegt ein Kaufangebot der Firma BTD vor."
"Das Interessenbekundungsschreiben der Firma BTD vertreten durch den Rechtsanwalt Christian Krug v. Einem vom 24.01.2014 […]"
Als Käufer trat jedoch nicht die BTD auf, wie es in dem Text und in dem Schreiben des Anwalts heißt, sondern der Geschäftsführer der BTD, der aber für seine eigene Kleinfirma kaufen wollte, die er kurz vorher gegründet hatte.
Die Hessische Landgesellschaft (HLG) hatte im Vertragsentwurf die Kleinfirma als Käufer eingetragen. Sie wusste, dass es nicht die BTD ist.
Auf den Blättern mit der Kaufpreisermittlung wird als Käufer immer BTD genannt. Die Kaufpreisermittlung ist jeweils gekennzeichnet mit: HLG Kassel, 18.08.2013/Ko, sowie 11.03.2013/Ko
Ko steht für den für die Kasernen verantwortlichen Mitarbeiter Kothe.
Die Blätter zeigen, dass die Stadtverordneten getäuscht werden sollten.
Beteiligt sind der ehemalige Bürgermeister Martin Wagner; Herr Kothe von der treuhänderischen HLG; der Anwalt Christian Krug v. Einem, der vorgibt seinen Mandanten, die BTD zu vertreten; der Geschäftsführer der BTD, Peter Koch, der für seine eigene Firma den Vertrag abschließen wollte.
zu b)
Erläuterungstext
Für das Gelände der ehemaligen Standortschießanlage wird kein Käufer genannt. Es heißt lediglich "zum Zwecke der Algenzucht". Auch für diese Flächen ist im Vertragsentwurf als Käufer Peter Koch Invest genannt. Das wurde aber erst bekannt, als der Stadtverordnete Eckbert Siebert (FWG) beharrlich nachfragte.
Die Kaufpreisermittlung vom 01.04.2014 für diese Fläche ist ohne Namenskürzel. Als Käufer steht nur N.N.
Der Kaufpreis wird auf 247.200 Euro festgelegt.
Laut Sitzungsprotokoll ist im Kaufbeschluss ein Preis von nur 200.000 Euro ausgewiesen.
Wird hier jemand gedeckt?
Wenn seit September 2014 bis heute die entsprechenden Unterlagen nicht veröffentlicht wurden, scheint es, dass es im Rathaus an verantwortlicher Stelle ein Interesse gibt, den Vorgang nicht öffentlich zu machen.
Warum sind die Erläuterungen zum Grundstücksverkauf an die BTD entfernt worden?
Die Geschäfte der Hessische Landgesellschaft (HLG)
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