HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Das Rechtsverständnis von Dr. Ritz

BildDie HNA berichtet heute über ein Gespräch mit dem Vertreter der Firma Ratisbona, Herrn Wiesnet über das Bauvorhaben auf dem ehemaligen Gelände des Autohauses Weckesser.

 

Baurecht bereits vorhanden
Dieses Gelände ist als Mischgebiet ausgewiesen. Damit ist Gewerbe und Wohnen in dem Gebiet erlaubt, ebenso ist damit Baurecht für Verkaufsflächen bis 800 qm geschaffen. Damit hat die Stadt ihre Planungshoheit genutzt.

Dr. Ritz möchte diesen Lebensmittelladen dort nicht haben, es sei nicht im Interesse der Stadt, sagt er. Seine Meinung ist unerheblich, denn das Baurecht ist gegeben. Die Stadt hat keine legale Möglichkeit das zu verhindern. Dr. Ritz hat es erst auf dem Verhandlungsweg versucht. Ratisbona hat sich darauf eingelassen und bis zum Frühjahr 2015 gewartet.

 

Veränderungssperre dennoch beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 5. März 2015 eine Veränderungssperre.
In der vorausgegangenen Debatte argumentierten die Parteien:

Die SPD-Fraktion habe eine klare Position. Für einen Markt unter 800 m² Verkaufsfläche sei kein besonderes Bauplanungsverfahren erforderlich, stellte Herr Gerlach fest. Seine Fraktion werde der Veränderungssperre nicht zustimmen.

"Grundsätzlich ist der beantragte Nahversorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche unter 800 m² genehmigungfähig."

Die CDU werde der Veränderungssperre zustimmen, bis für die Fläche Opel Ulrich Klarheit besteht.

FWG: müsse man Zeit gewinnen, deshalb sei die Veränderungssperre erforderlich.

Grüne: "es sei Aufgabe des Parlaments, die Stadtplanung mit dem Fokus Innenstadt zu betreiben."
Die Fläche Opel Ulrich müsse bevorzugt beplant werden, um damit eine Belebung für die Innenstadt zu erreichen.

FDP: Persönlich überzeugt, eine Klage Ratisbonas werde erfolgreich sein.

 

Grünes Licht für den Netto-Markt
Der Projektentwickler hat ein Rechtsgutachten und eine Stellungname der GMA vorgelegt.

In dem GMA-Papier heißt es:

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Ansiedlung des Netto-Marktes keine Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche und die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO auslöst. Vielmehr wird durch das Vorhaben eine Versorgungslücke im Südwesten von Homberg (Efze) geschlossen und die Nahversorgungssituation für die umliegenden Wohngebiete verbessert. (S. 28)

BildVeränderungssperre aufheben  — wurde verschoben

Die Rechtslage sowie die fachliche Beurteilung gibt dem Projekt grünes Licht.

Das musste auch Dr. Ritz einsehen und wollte die Veränderunsperre wieder aufheben. Rechtlich bewege sich die Stadt "auf dünnem Eis", sagte er selbst. Bei einem Prozess lägen die Chancen zu gewinnen unter 50 Prozent.

Ein kurzer Wink und Ritz schwenkt um
Diese Entwicklung in der Stadt gefiel der Schoofs-Gruppe nicht. Ein Wink, und Dr. Ritz schwenkte von einem auf den anderen Tag um. Auf der Tagesordnung stand schon der Punkt.

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mit offenen KartenMit offenen Karten gespielt
Das stimmt in soweit, dass Dr. Ritz weiß, dass eine Klage mit Schadenersatzforderung auf die Stadt zukommt. Diese ist ganz bewusst von ihm in Kauf genommen worden, um einen anderen Projektentwickler einen Zeitvorteil zu verschaffen. Dr. Ritz weiß, dass die Ansiedlung eines Nahversorgers rechtlich nicht dauerhaft verhindert werden kann.

In der HNA streut Dr. Ritz falsche Informationen, er verschweigt, dass die Stadt selbst einmal für die Fläche Baurecht geschaffen hat. Insofern ist der Hinweis auf die Planungshoheit der Stadt irreführend.

Die Schadenersatzforderungen von Ratisbona haben letzlich die Bürger zu tragen, der Bürgermeister handelt handelt ohne die finanziellen Konsequenzen zu berücksichtigen – wieder einmal (siehe Burgberggaststättenanbau, Schirnen, 1-Euro-Verkauf)

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Mehr Zeit, weniger Verkaufsflächen und Alternativen

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Die Zuhörer deckten die kritischen Punkte der Planung auf.

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