Schneider-Areal: Anliegerbedenken verstÀrkt statt zerstreut
Die Planung für die Verkaufsflächen Kasseler Straße/ Nordumgehung wurde im Bauausschuss von dem Planer und dem Architekten vorgestellt. Der Eigentümer, Herr Schneider aus Korbach, und zahlreiche Anwohner aus dem Sudetenweg waren gekommen.
Wieviel höher soll jetzt gebaut werden?
Den Anwohnern ging es vor allem um die Höhe, bis zu der gebaut werden darf. Sie wollten sehen, wie sich das im Geländeschnitt auswirkt und sie wollten die Gebäudeansichten sehen.
Das gefiel dem Architekten nicht.
Nein, er hätte die Seitenansichten nicht dabei. Er müsse auch erst den Auftraggeber fragen, ob er die herausgeben darf.
Das verstörte schon, schließlich war man zusammengekommen, um sich über die Planung zu informieren.
Da der Auftraggeber anwesend war, ging die Frage an ihn, ob er dem Architekten die Erlaubnis gäbe, die Zeichnungen zu zeigen.
Nein, das wäre ja ein ganz neues Anliegen, das müsse man ihm zugestehen, dass er sich das erst in Ruhe überlegen muss.
Diese Verweigerungshaltung nährte das Misstrauen in die Planung. Was sollte da nicht offen werden?
Höher bauen als bisher genehmigt
Anhand der Aussagen und simpler Überlegungen kann ermittelt werden, wie viel höher die jetzige Planung ausfällt.
Der genehmigte Bebauungsplan hatte eine Obergrenze von 10 Meter über dem Geländeniveau festgelegt Der neuerliche Bebauungsplan sei nötig, weil es Änderungen bei den Baufeldern gäbe. Aus drei Baufeldern sollen vier werden.
Gesamtniveau höher um Kosten zu sparen
Auf der schrägen Geländefläche kann man nicht bauen, dazu sind inzwischen waagerechte Terrassen angelegt worden. Bergseitig wurde im Berg abgegraben und talseitig aufgefüllt. Das Niveau der Terrasse sollte ein Meter tiefer liegen, sagten die Planer. Darauf habe man verzichtet, weil dann noch 30.000 Kubikmeter Boden abgetragen und irgendwo hätte verbaut werden müssen. Für diese Bodenmassen gab es wohl keinen genehmigungsfähigen Platz. Außerdem sparte es Kosten für den Transport von 30.000 m³ mal 1,7 = 51.000 t Erdaushub.
Das jetzige ebene Niveau der Terrassen liegt somit 1 Meter höher als vorgesehen.
Zuschlag wofür?
Mit der Begründung der Einebnung soll im neuen Bebauungsplan die maximale Höhe um 1 Meter auf 11 Meter angehoben werden.
Das Niveau wird damit insgesamt um 2 Meter erhöht.
Stützmauern und Böschungen
Als Bezugspunkt wurde die Mitte der planierten Fläche angenommen. Bergseits ist sie in den Berg eingegraben, talseits ist sie mit Betonwinkeln abgestützt und ragt um die 3 Meter über dem ursprünglichen Gelände hoch.
Solaranlagen oben drauf
An diesen Stellen kommt zu den bereits 2 Metern noch die Aufschüttung von rund 3 Meter hinzu. (Ein Anwohner sprach auch von 4 Meter.) An der Talseite ergibt sich somit gegenüber dem genehmigten Bebauungsplan eine 5 Meter höhere Obergrenze für die Gebäude.
Laut Bebauungsplan-Entwurf können auf die Dächer noch Solaranlagen bis zu 2 Meter Höhe aufgestellt werden.
Keine schöne Aussicht
Damit wäre eine bis zu 7 Meter höher Sichtbarriere zulässig. Die Gebäude dürfen bis 10 Meter hoch errichtet werden.
Verständlich, dass die Anwohner eine solche Begünstigung des Investors und eine Benachteiligung ihrer Wohnsituation nicht einfach hinnehmen wollen.