Abwassergebühren, wie sie sein müssten
Die Abwassergebühren sind in Homberg nicht verursachungsgerecht aufgeteilt worden, wie es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sein soll.
Die Gebühr für Niederschlagswasser ist im Gesamtaufkommen um knapp 1 Mio. Euro zu niedrig angesetzt. Im Gegenzug ist die Berechnung nach Frischwasser mehr belastet worden.
Statt eines Splittungsverhältnises von 30 : 70 wird in Homberg nach dem Splittungsverhältnis 54 : 46 abgerechnet.
Große Unternehmen mit befestigten Frei- oder Gebäudeflächen werden damit weiterhin begünstigt.
