Aufsplittung der Abwasserkosten erfĂŒllt nicht die rechtliche Anforderung
Die Aufsplittung der Entwässerungskosten bleibt weiterhin undurchsichtig. Nach mehrfachen beharrlichen Nachfragen liegen jetzt die wichtigsten Angaben über die Mengen für Schmutz- und Niederschlagswasser vor.
In der Berechnung gibt es weiterhin Ungereimtheiten.
Eigentlich ist die Berechnung einfach:
1. Splittungsverhältnis
Die Entwässerungskosten müssen kostenneutral auf Frischwasser und Niederschlagswasser aufgesplittet werden. Dazu muss man nur wissen woher das Wasser im Kanal kommt, aus dem Wasserhahn oder vom Regen.
2. Kostenerfassung
Welche Kosten sind den Entwässerungsgebühren zuzurechnen, welche Zuschüsse müssen ggf. herausgerchnet werden. Diese Kostenermittlung hat das Büro Schüllermann geleistet.
3. Gebührenberechnung
Nach dem Splittungsverhältnis sind die Preise für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser zu berechnen, die jeder nach den örtlichen Gegebenheiten zu zahlen hat.
Aufsplittung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser
Endlich sind die Mengen von der Stadt vorgelegt worden. Am Beispiel des Jahres 2014 ergibt sich:
In den Kläranlagen ist 1.778.407 m³ an Abwassermenge verarbeitet worden. Die Gesamtkosten werden mit 3.839.839 Euro angegeben. Mit der Summe aller Gebühreneinnahmen muss dieser Betrag gedeckt werden.
Das Gruppenwasserwerk hat 579.163 Frischwasser geliefert. Abzüglich des Wasserverbrauchs wie Gartenbewässerung und Viehtränkung ergibt sich eine Wassermenge, die als Schmutzwasser in den Kanal gelangt: 522.033 m³, zuzüglich Großabnehmer von 9.605 m³. Es entstehen also 531.638 m³ Schmutzwasser.
Die Wassermenge, die durch Niederschlagswasser eingeleitet wird ist demnach:
1.778.407 m³ minus 531.638 m³ gleich 1.246.769 m³
Schmutz- und Niederschlagswasser stehen im Verhältnis von 30 : 70 Prozent. In diesem Verhältnis sind die Abwasserkosten aufzuteilen.
Plausibilitätstest 1:
Die Gesamterträge auf der Basis des Frischwassers ergeben (531.638 m³ mal 3,79 €/m³ gleich 2.014.908 Euro.) Das sind in Homberg 52.5 Prozent der Gesamtkosten, die auf den Frischwasserteil umgelegt werden, obwohl dieser nur 30 Prozent an dem Abwasseraufkommen hat.
Die Gebührenzahler, die nur nach Frischwasser zu zahlen haben, werden ungerechtfertigt durch die Mehrkosten belastet, die durch Niederschlagswasser entstehen.
Plausibilitätstest 2:
Für Frischwasser wären bei 30% anteilsmäßig 1.147.884 Euro zu berechnen. Stattdessen werden über 52 % berechnet, nämlich 2.014.908 Euro, das sind 867.024 Euro mehr zu zahlen.
Die Gebührenanteile für Niederschlagswasser, das in die Kanalisation fließt, werden damit begünstigt.
Gebührengerechtigkeit und ökologisches Steuerungsinstrument
Durch die in Homberg praktizierte Abwassersplittung wird das Ziel des Urteils des Bundesverwaltungs zur Aufsplittung teilweise wieder aufgehoben.
Neben einer größeren Gebührengerechtigkeit hat die Aufsplittung auch weitere Wirkungen als ökologisches Steuerungsinstrument:
"Die gesplittete Abwassergebühr schafft finanzielle Anreize zur Entsiegelung, zur Regenwassernutzung und zur Regenwasserversickerung vor Ort und ist ein Beitrag zur Hochwasservorsorge und zur Erhaltung von Feuchtlebensräumen. Damit ist sie auch ein kommunales ökologisches Steuerungsinstrument." Quelle
siehe auch: Abwassergebühren: Frischwasser zu Niederschlagswasser 29 zu 71 Prozent
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