Offizielle ErklÀrung zur Abwassersatzung
Jeder muss die Kosten für die Beseitigung des Abwassers bezahlen. Die Homberger Satzung, die das regelt, ist jedoch nicht rechtmäßig zustande gekommen, wie schon hier berichtet wurde.
Bürger haben Gebührenbescheiden widersprochen, die sich auf diese Satzung beziehen. In einem jetzt vorliegenden Fall hat die Stadt den Wiederspruch zurückgewiesen. Die Begründung verdient Beachtung.
Wie der Magistrat argumentiert
Falsche Beurkundung
Mit dem folgenden Satz belegt die Stadt, dass die Satzung unterschrieben und mit einem Dienstsiegel versehen wurde, obwohl sie noch nicht beschlossen war. Mit der Unterschrift ist eine Beurkundung erfolgt, die zu dem Zeitpunkt gar nicht stattgefunden hat. Es erfolgte eine falsche Beurkundung.
Der Zeitdruck, den die Stadt als Begründung anführt, kann kein falsche Beurkundung rechtfertigen.
"Da diese Satzung am 1. Mai 2014 in Kraft treten sollte, wurde sie am 29 April 2014 noch vor der Stadtverordnetenversammlung mit der Unterschrift des Stadtrats Kreuzberg (Bürgermeister und Erster Stadtrat waren nicht im Dienst) an das amtliche Mitteilungsblatt "Homberg (Efze) – aktuell" zur rechtzeitigen Veröffentlichung am 1. Mai 2014 weitergeleitet, da die Ausgabe am 30. April 2014 gedruckt werden sollte."
Falschaussage 1
Weiter heißt es in dem Schreiben der Stadt:
"Allerdings wurde mit der Redaktion des vorgenannten amtlichen Mitteilungsblattes vereinbart, dass der Hauptamtsleiter der Kreisstadt Homberg (Efze) dort am Morgen des 30. April 2014 anruft und bei unveränderter Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung die EWS zur Veröffentlichung freigibt."
"Der Vertreter des Bürgermeisters hat seine Unterschrift geleistet und erklärt, dass eine Druckfreigabe der Veröffentlichung erfolgt, sofern die EWS unverändert beschlossen wird.'"
Mit diesem Satz verbreitet die Stadt nachweisbare falsche Tatsachenbehauptungen, wie die Juristen sagen, einfacher ausgedrückt: Hier sagt der Magistrat nicht die Wahrheit.
Vor einem Jahr hieß es noch, man hätte am Abend nach der Sitzung die Veröffentlichung unterbinden können, wenn anders als erwartet entschieden worden wäre.
In dem Satz jetzt wird behauptet, dass der Hauptamtsleiter am Morgen des 30. April 2014 die Veröffentlichung freigeben würde.
Fakt ist:
Am Morgen des 30. April 2014 waren die in der Nacht gedruckten Zeitungen bereits auf dem Weg von der Druckerei in Herbstein im Vogelsberg zur Verteilerstelle in Homberg. Eine Druckfreigabe war zu diesem Zeitpunkt technisch überhaupt nicht mehr möglich.
Falschaussage 2
"Dies ist auch so geschehen und wurde inzwischen durch einen Verantwortlichen der Verlag und Druck Linus Wittich KG, die das amtliche Mitteilungsorgan druckt, schriftlich bestätigt."
"Ausweislich der schriftlichen Aussage des Verantwortlichen bei der Verlag und Druck Linus KG wurde die Freigabe zum Druck durch den Hauptamtsleiter der Kreisstadt Homberg (Efze) am Morgen des 30. April 2014, also nach der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. April 2014, erteilt."
Diese schriftliche Bestätigung möge die Stadt vorlegen. Solange sie diese nicht vorlegt, kann in man davon ausgehen, dass auch das nicht stimmt.
Erklärung der Stadt
"Mit der Ausfertigung bezeugt der Bürgermeister (oder Vertreter), dass der Inhalt der Urkunde mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt (Authentizitätsnachweis)… "
Im Klartext heißt das, mit der Unterschrift und dem Abdruck des Dienstsiegels "bezeugt der Bürgermeister (oder Vertreter), dass der Inhalt der Urkunde mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt". Wenn noch nicht beschlossen worden ist, kann eine Übereinstimmung auch nicht "bezeugt" werden. Es ist damit eine falsche "Bezeugung".
…und erklärt außerdem, dass die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften beachtet worden sind.
Am Montag wurde mit Unterschrift bezeugt, "dass der Inhalt der Urkunde mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt". Am Dienstag Abend wurde der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Am Mittwoch Morgen erfolgte die Druckfreigabe – als schon alles gedruckt und ausgeliefert war.
Bei diesem Zeitablauf kann nicht erklärt werden, dass alle maßgeblichen Verfahrensvorschriften beachtet worden sind.
Arroganz der Macht
Die Magistratsmitglieder der Mehrheitsparteien gingen wohl von der Annahme aus, dass die Mehrheit der Stadtverordneten sowieso alles beschließt was ihnen vorgelegt wird. Aus der bisherigen Erfahrung können sie sicher sein. Deshalb konnte auch die Satzung ruhig vor dem Beschluss unterschrieben werden. Falls dasauffallen sollte, kann dazu nachträglich eine Geschichte erzählt werden. Siehe oben.
