Ende eines Briefwechsels mit BĂŒrgermeister Dr. Ritz: Eine Dokumentation
Die Stadt Homberg beantragte am 16. 03. 2015 beim Landgericht Kassel eine einstweilige Verfügung wegen Veröffentlichungen im Homberger Hingucker. In dem Antrag stehen herabwürdigede Äußerungen zu meiner Person.
In einem offenen Brief forderte ich den Bürgermeister Dr. Ritz auf, diese diffamierenden Behauptungen zu belegen. Er tat es nicht.
Es folgt die Dokumentation des Schriftwechsels – ohne Kommentierung.
1. "Offener Brief" an den Bürgermeister vom 2. Juni 2015
OFFENER BRIEF
Herabwürdigende Behauptungen zu meiner Person
Sehr geehrter Herr Dr. Ritz,
Sie vertreten die Stadt Homberg (Efze) und verklagen mich "wegen Schutz des guten Rufes" der Stadt Homberg vor dem Landgericht Kassel zu einem Streitwert von 30.000 Euro.
Sie begründen diesen Antrag unter anderem wie folgt:
Bei dem Antragsgegner handelt es sich um einen Stadtverordneten (§ 49 S. 2 Hessische Gemeindeordnung, kurz HGO), der in der Vergangenheit schon des Öfteren mit (meist) haltlosen Unterstellungen und geradezu abenteuerlichen Behauptungen, für Aufsehen in der Region sorgt.
Diese Aussagen im Namen der Stadt Homberg über mich als Stadtverordneten sind herabwürdigend und rufschädigend.
Sehr geehrter Herr Dr. Ritz, ich bitte Sie höflich innerhalb von 14 Tagen zu erklären, wie Sie zu diesen Behauptungen kommen, insbesondere
1. Welche Unterstellungen waren haltlos?
2. Welche Behauptungen waren abenteuerlich?
3. Welche Fälle sorgten für Aufsehen in der Region?
Mit freundlichen Grüßen
Delf Schnappauf
2. Antwortschreiben von Dr. Ritz vom 3. Juni 2015
Ihr "Offener Brief" vom 2. Juni 2015
Sehr geehrter Herr Schnappauf,
in Beantwortung Ihres oben genannten Schreibens darf ich Ihnen zunächst versichern, dass es mit fern liegt, Sie und Ihr Wirken herabzuwürdigen.
Bitte gestatten Sie mir allerdings den Hinweis, dass der von Ihnen verfasste "Offene Brief" bei dem geneigten Leser den Eindruck erwecken könnte, dass es sich hierbei um eine neue, noch nicht abgeschlossene juristische Auseinandersetzung handeln könnte. Ich gehe davon aus, dass von Ihnen nicht beabsichtigt ist, diesen falschen Eindruck hervorzurufen.
Denn tatsächlich handelt es sich bei der von Ihnen zitierten Textstelle um eine solche, die nicht von mir, sondern durch den anwaltlichen Vertreter der Stadt Homberg (Efze) in dem Rechtsstreit rund um das angebliche Kaufangebot des Herrn Retzer für das Gebäude Freiheiter Straße 26 – das erwiesenermaßen überhaupt nicht existiert – verfasst wurde.
Wie Sie wissen, hat in dieser Sache das Landgericht Kassel eine einstweilige Verfügung verhängt, die Sie in der Sache bereits akzeptiert haben.
Insoweit betrachte ich die Sache als abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift Ritz)
3. "Offener Antwortbrief" an Bürgermeister Dr. Ritz vom 9. Juni 2015
Sehr geehrter Herr Dr. Ritz,
ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 03.06.2015 und freue mich, dass es Ihnen fern liegt, mich und mein Wirken herabzuwürdigen.
Warum tun Sie es dann?
Für den Hinweis, dass es sich bei der Herabwürdigung, die Sie tätigen, um eine Aussage in einer bereits abgeschlossenen juristische Auseinandersetzung handelt, bedanke ich mich, teile hierzu jedoch mit, dass mir dies erstens bekannt ist und zweitens dies für den Sachverhalt nicht relevant ist.
Ob Sie mich in einem noch laufenden oder bereits abgeschlossenen Rechtsverfahren herabwürdigen, ist unerheblich.
Des weiteren weisen Sie mich darauf hin, dass es bei der von mir zitierten Textstelle um eine nicht von Ihnen, sondern durch den anwaltlichen Vertreter der Stadt Homberg (Efze) getätigte Aussage handelt.
Wer hat den Anwalt beauftragt und ihm diese Herabwürdigung mitgeteilt?
Waren es nicht Sie, welcher mit dem Anwalt korrespondiert hat?
Darüber hinaus ist festzustellen, dass ich in der Sache – welche Sache meinen Sie? – nur akzeptiert habe, folgende Aussage zu unterlassen:
"dass im Oktober 2014, der Stadt Homberg, als diese beschloss, das städtische Gebäude des ehemaligen Landratsamtes in der Freiheiter Straße 26, in 34576 Homberg (Efze) für 1 Euro an die KBG Kraftstrom Bezugsgenossenschaft Homberg e.G. zu veräußern, ihr ein wesentlich höheres Kaufangebot von Prof. Dr. Retzer vorlag, dass ihr von diesem über einen Notar unterbreitet wurde;"
Eine weitere Akzeptanz irgendwelcher Art meinerseits weder über Gutachten pp. gab es nicht.
Da Sie meine Fragen im Schreiben vom 02.06.2015 nicht beantwortet haben, bitte ich diesbezüglich nochmals höflich um entsprechende Rückäußerung.
Mit freundlichen Grüßen
Delf Schnappauf
4. Antwortschreiben von Dr. Ritz vom 10. Juni 2015
Ihr "Offener Antwortbrief" vom 9. Juni 2015
Sehr geehrter Herr Schnappauf,
Zu Ihrem o.g. Schreiben teile ich mit, dass ich – wie am 3. Juni 2015 beschrieben – die Angelegenheit als erledigt betrachte.
Das angebliche Gutachten des Herrn Retzer war – wie Sie wissen – nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Landgericht Kassel. Sie hatten es in Ihrem Blog bereits selbst ad absurdum geführt.
Insofern bestand bislang kein weiterer Handlungsbedarf, um die Interessen der Stadt zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift Ritz)