HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Wertgutachten und Kaufvertrag mit der KBG

BaufortschrittWährend der Umbau des ehemaligen Landratsamtes zügig voran geht, ist die Stadt noch immer Eigentümerin des Gebäudes. Der Kaufvertrag mit der KBG soll erst in der kommenden Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

Aus diesem Anlass bat mich Dr. Ritz per Mail um das Verkehrswertgutachten vom Frühjahr diesen Jahres, dass die Immobilie auf 300.000 Euro schätzt, und mir "angeblich" vorliegt. Er wolle dieses Gutachten allen Stadtverordneten mit der Sitzungseinladung zuschicken, was "sicherlich hilfreich" wäre. Dem Schreiben ist ein Dank für die "Kooperationsbereitschaft" angefügt.

Diese Bitte ist verwunderlich, da Dr. Ritz durch seine Anwälte behaupten lässt, diese Wertgutachten gäbe es nicht, dann wieder, es sei eine Fälschung und weiterhin über einen anderen Anwalt auffordert, das Gutachten herauszugeben, Kostenberechnung 1.200 Euro.

Über den Sachverhalt klärte ich den Bürgermeister erneut auf.

Sehr geehrter Herr Dr. Ritz,

bereits am 16. Februar 2015 habe ich auf Ihre Anfrage nach dem Wertgutachen für die
Freiheiter Straße 26 mitgeteilt, dass ich nicht das Urheberrecht an dem Gutachten habe, dies
hat der Verfasser, dessen Anschrift habe ich Ihnen mitgeteilt. Als Jurist wissen Sie, dass ich
mich strafbar machen würde, gäbe ich das mir zur Verfügung gestellte Gutachten weiter.
Angesicht der Rechtslage verwundert mich Ihr Ansinnen.

Bereits am 26. Oktober 2014 habe ich mit Hilfe des nordhessischen Preisspiegels für
Büromieten und einer Faustformel der Immobilienwirtschaft als einen groben Anhaltspunkt
einen Wert von über 300.000 Euro ermittelt.
Seitdem ist nach meinem Wissen von der Stadt kein Wertermittlung beauftragt worden.
Zumindest ist kein Ergebnis veröffentlicht worden.

In diesem Zusammenhang erinnere ich an das Wertgutachen für den Grundstücksverkauf an
das Ehepaar Althaus und Herrn Hucke. Nach einer Protokollnotiz sollte das Gutachten im 1.
Quartal vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Delf Schnappauf

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