Zukunft der BurgberggaststÀtte
1 – Betonplattenreste der ehemaligen provisorischen Anbauten sowie Teile der nutzlosen neuen Bauteile 2 – Geschlossen bis 3 – massive Bauschäden im Fachwerk der Küche
Im Entwurf des Haushaltsplans sind 100.000 Euro für den Anbau an das Wirtschaftsgebäude vorgesehen.
Vor Jahren standen schon 40.000 Euro im Haushalt. Davon wurde 14.000 Euro nutzlos für eine Betonplatte und eine Treppe ausgegeben, um darauf den Anbau zu erreichten. Die Warnung, dass die Statik falsch ist, die Gründung nicht sachgerecht ist, wurde in den Wind geschlagen. Bürgermeister Dr. Ritz fand es wirtschaftlicher weiterzubauen, statt den Bau zu stoppen. Später wurde es als Übermittlungsfehler kaschiert.
Der Beschluss, die Bau- und Kostenplanung durch die Stadtverordnetenversammlung zu kontrollieren, wurde auf Antrag des Magistrats wieder aufgehoben. Ein Signal: Kontrolle soll verhindert werden.
Der Schaden, der durch die falsche Statik verursacht wurde, soll laut Antwort des Magistrats keiner sein. Es sei kein Schaden festgestellt, somit kann auch kein Schadenersatz von dem Verantwortlichen Auftragnehmer verlangt werden. Dieser wird trotz mangelhafter Vertragserfüllung in Schutz genommen.
Voraussichtlich bis 14.05.2015 geschlossen!!!
So steht es an der Burgberggaststätte. Angeblich gäbe es jetzt einen Pächter. Hoffentlich hat er sich den Zustand der Küche und des Gebäudes genau angeschaut. Es soll erhebliche Mängel haben. Darauf habe ich den Magistrat schriftlich hingewiesen. Eine Antwort habe ich nicht erhalten.
Der neue Pächter muss mit dem beengten Platz auskommen, den provisorischen Lagermöglichkeiten, die in dem abgerissenen Anbauten zur Verfügung stand gibt es nicht mehr. Kein Platz für eine Kühlzelle, Lagerung des Leergutes und anders.
Diese Einschränkungen im Wirtschaftsteil müssen sich zwangsläufig auf das Angebot auswirken. Ob es dann noch ausreichend attraktiv und damit auf Dauer wirtschaftlich ist, sollte sich auch der Magistrat überlegen.
Ein Pachtvertrag ist das Eine, er wird keinen Bestand haben, wenn die Voraussetzung für einen ganzjährigen wirtschaftlichen Betrieb nicht gegeben sind.