Dr. Ritz: Zweiter juristischer Schritt
Bürgermeister Dr. Ritz bemüht nicht nur eine Münchner Kanzlei für die zivilrechtliche Durchsetzung einer Unterlassungserklärung, heute schrieb auch eine Hamburger Kanzlei. Sie sei von Herrn Dr. Ritz beauftragt, schreibt sie, ohne näher zu bestimmen von welchem Dr. Ritz, auch liegt keine Bevollmächtigung bei.
Die Kanzlei sieht "nach derzeitigen Stand" "einen Anfangsverdacht wegen übler Nachrede gemäß § 186 StGB, wegen Verleumdung gemäß § 187 StGB sowie wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB begründet."
Weiter heißt es "Herrn Dr. Ritz ist nicht daran gelegen, unnötigerweise Strafanzeige zu erstatten." Die Kanzlei bittet um das vollständige Wertgutachten und präzise Angaben über das Kaufangebot. Bereits am 18.2. bat Dr. Ritz, ihm das Gutachten zu senden. Er hat von mir die Anschrift des Verfassers erhalten, den kann er bitten, denn nur er hat das Recht an seinem Werk.
Wenn der Anwalt einen Anfangsverdacht sieht, hat er dafür die Beweise zu liefern und nicht der, den er vorsorglich beschuldigt. Das wäre so, als würde jemand an der Haustür klingeln und sagen er verdächtige Sie. ein Fahrrad gestohlen zu haben, sie sollen ihm bitte zeigen wo es abgestellt ist, damit er einen Beweis für eine Anzeige hat.
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