HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Stellungnahme zum Kanalbau im Rinnetal

Stellungnahme zum Kanalbau im Rinnetal mit den aktuellen Kanalanschlüssen für Rückersfeld und Steindorf
von Martin Kühne, Ingenieurbüro Kühne, Homberg-Waßmuthshausen

1. Bei einem Mischwasserkanal ist es schwierig eine biologische Klärung nachzuschalten. Aufgrund des hohen Anteils von sauberem Regenwasser bei Niederschlagsereignissen "verhungern" die Bakterien, welche der mechanischen Klärung nachgeschaltet sind. Genauso wie bei der Kläranlage in Waßmuthshausen / Rinnetal. Hier gibt es nur eine mechanische Klärung eine biologische Klärung / Reinigung gibt es nicht. Der interessierte Laie möge in seiner Literatur hier unter "Emscher Becken" nachschlagen oder googlen, nichts anderes wurde hier verbaut.

2. Eine Kleinkläranlage (Dreikammer – System mit einer biologischen Nachklärung) besitzt einen wesentlich besseren Reinigungsgrad.

3. Auch bei einer Kläranlage mit nachgeschalteter Biologie verbleibt ein Schlamm, der im Faulturm ausgast. Mit den Gasen werden in der Regel BHKW's (Blockheizkraftwerke) betrieben, die den Strombedarf der Kläranlage zum Teil decken. Dies funktioniert aber nur in großen Kläranlagen.

4. Der Kommune wird zugemutet 8.000 € je Einwohner für den Hausanschluss auszugeben. Wie die Kommune diesen Betrag wieder eintreibt ist ihr überlassen. (siehe: "Verwaltungsvorschrift zur Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht" des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, kann im Netz heruntergeladen oder über Herrn Schnappauf bezogen werden.

5. Es ist für jeden nachvollziehbar, dass bei einer Bevölkerung, die schrumpft, die netzgebundenen Kosten für Wartung und Unterhaltung sich auf immer weniger Köpfe verteilen wird und somit der Anlieger mittelfristig übermäßig in Anspruch genommen werden.

6. Die vorliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung des Planungsbüros ist anzuzweifeln. Ersten weil das gelieferte Zahlenwerk intransparent ist und zweitens, weil das Büro mit der Planung der Maßnahme beauftragt und somit selbst wirtschaftliche Interessen mit dem Bau verfolgt.

7. Aus diesen Gründen wird vom Autor des Artikels angezweifelt, dass die Forderungen der europäische Richtlinie bzw. des WHG's mit dem Bau eines Mischwasserkanals und einer unzureichenden Reinigung des Abwassers eingehalten werden.

8. Wer also mitdiskutieren möchte, möge sich zunächst über kundig machen.
Empfohlene Literatur:
–  EU – 2000/60EG "Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik"
–  Wasserhaushaltsgesetz (WHG in der Fassung von 2002 bzw. 2009)
–  Verwaltungsvorschrift zur Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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