HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

NatĂŒrlich sei das Haus nicht nur einen Euro wert

BĂŒrgermeister verteidigt"Natürlich sei das Haus nicht nur einen Euro wert." So zitierte die HNA den Bürgermeister. Trotzdem wurde das Gebäude für einen Euro verschenkt.

Bei der Diskussion um den sogenannten Verkauf geht es nicht darum, ob es sinnvoll ist dort der Arbeitsagentur Büros herzurichten, auch nicht um die gestalterischen Fragen im Umgang mit einem denkmalgeschützten Haus. Diese Frage sind überhaupt nicht diskutiert worden.
Bisher ging es nur darum, ob die Stadt Vermögen unter Wert veräußern darf. Die Hessische Gemeindordnung (HGO) sagt nein und lässt nur in einem sehr engen Rahmen Ausnahmen zu.

Vermögensentscheidung ohne Daten
Die Stadt argumentierte, durch den Verkauf würde die Stadt von hohen Unterhaltskosten entlastet werden. Wie hoch diese sind und wie sie im Verhältnis zum Gesamtwert stehen, wurde niemals vorgelegt.
Aus gut unterrichteter Quelle war zu erfahren, dass sich die Bauverwaltung um ein Wertgutachten bemüht hatte, es sollte wohl eher ein Gefälligkeitsgutachten sein. Das angefragte Ortsgericht hatte dies abgelehnt. Fakt ist: Der Verkehrswert des Objektes wurde niemals festgestellt.

Von dem Verkehrswert wären die laufenden Unterhaltungskosten abzuziehen. Auch diese Kosten wurden nie ermittelt. Gontermann sagte lediglich in der Präsentation, für das ehemalige Landratsamt und das Wallensteinsche Stift würden zusammen 130.000 Euro in fünf Jahren anfallen. Rein rechnerisch wären das je Gebäude 65.000 Euro, pro Jahr 13.000 Euro. Das ist ein Schätzwert des Architekten Gontermann. Wie falsch seine Kostenaufstellungen in der Vergangenheit waren, musste die Stadt schmerzlich feststellen, beim Ärztehaus, beim Jugendzentrum, beim Burgberggaststätten-Anbau.

– Textpassage aus juristischen Gründen gelöscht, 26.03.2015 –


Der Magistrat antwortete auch nicht auf die Anregung, die Stadt entsprechend dem eingebrachten Wert in die Baumaßnahme an den Ertrag zu beteiligen. Schon vorab wurde der Vorschlag von Günter Koch (FWG), eine Erbbau-Regelung zu suchen, abgelehnt.m

Entlastung von ungenutzten Bauten
Die Stadt behauptete, sie müsse sich von Gebäuden und ihren Kosten entlasten, die in absehbarer Zeit nicht für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben notwendig sind. Dieser Argumentation würde man gerne folgen, wenn die Stadt nicht in den letzten Jahren und Monaten genau das Gegenteil getan hätte.

Engelapotheke SchĂ€denAn der Ecke Holzhäuser Straße/ Untergasse hat die Stadt schon vor Jahren ein halbes Wohnhaus gekauft. Es steht leer.

Das Gebäude der Engelapotheke hat die Stadt vor Jahren erworben und nichts getan. Auch hier stehen Instandhaltungskosten an. Für eine öffentliche Nutzung sind weitere Umbauten zu finanzieren, für die keine Geld da ist. (Foto: Rückseite mit abfallenden Schiefer)

Das Gebäude der Krone wurde von der Stadt gekauft, obwohl sich seit Jahren dafür kein Pächter findet. Vor der Bürgermeisterwahl sagte Dr. Ritz noch nein zu einem Kauf ohne Konzept. Auch dieses Gebäude bedarf weiterer Investionen.

Mit den Schirnen hat die Stadt nicht nur die beiden Gewölbe gekauft sondern auch gleich noch einen vertiablen Bauschaden. Solange der nicht behoben ist, sind die Schirnen nicht nutzbar. Trotzdem wurde eine Finanzierung vorgelegt, in der Mieteinnahmen eingesetzt waren, die es nicht gibt. Das Beweissicherungsverfahren war im letzten Jahr noch immer nicht abgeschlossen, so die Auskunft des Magistrats. Wohlgemerkt, ein Bauschaden, der 2007/2008 verursacht wurde. Vielleicht ist die Gewährleistung auch schon erloschen und die Stadt bleibt auf den Kosten sitzen. Das Beweissicherungsverfahren der Stadt richtete sich gegen Architek Gerlach aus Fritzlar, denjenigen, der jetzt das ehemalige Landratsamt aufstocken will. Von ihm stammt ursprünglich die Idee die historischen Gewände aus den Schirnen zu reißen.

Bürgermeister hat nicht eingegriffen
Die Stadtverordneten haben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung das Recht, alles zu beschließen. Verletzen Beschlüsse aber bestehendes Recht, hat der Bürgermeister gegen diese Beschlüsse vorzugehen. Das hat der Jurist Dr. Ritz nicht getan. Er hat sehenden Auges Vermögen der Stadt unter Wert veräußert, wie er selbst feststellt, wenn er sagt, "Natürlich sei das Haus nicht nur einen Euro wert."
Ob hier der Tatbestand der Veruntreuung erfüllt ist, mögen Juristen beurteilen.
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