Ein Euro – Einmal Einigkeit
Zwischen Magistrat, Bürgermeister, Stadtverordneten und Regierungspräsidium herrscht große Einigkeit, die Stadt darf Vermögen an Privatunternehmen verschenken, pardon, für einen Euro verkaufen.
Der Magistrat beantragte das ehemalige Landratsamt mit 1.700 qm Grundstück und rund 600 qm Geschossfläche in zentraler Lage für 1,00 Euro an die Kraftstrom Bezugsgenossenschaft zu verkaufen.
Die Mehrheit der Stadtverordneten stimmten dem zu.
Sie waren begeistert.
Auszüge aus Protokoll und HNA.
"ein super Vorhaben"
"Glücksgriff für Homberg",
"Gebäudewert sei eine theoretische Frage"
"eine wunderbare Lösung für Homberg." (HNA)
"Es sei Aufgabe des Parlamentes, das Gebäude abzugeben."
"Wichtig sei, sich von unwirtschaftlichen Gebäuden zu trennen"
"Das ist ein wichtiger Schritt, der Homberg nach vorne bringt." (HNA)
"Die xxx-Fraktion hat kein Problem, das Gebäude für 1,00 € abzugeben."
Sebst der Bürgermeister als Jurist legte gegen diesen Beschluss keinen Einspruch wegen Gesetzeswidrigkeit ein.
§63 HGO: Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen.
Die Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidenten für die Kommunalfinanzen sieht ein öffentliches Interesse für den 1,00-Euro-Verkauf.
Ist das so in Ordnung?
:: DOKUMENTATION ::
Stadtverordnetenversammlung 16.10.2014, Protokollauszug