Unsitte der Tischvorlagen
In der letzten Stadtverordnetenversammlung fanden die Stadtverordneten auf ihrem Platz in der Stadthalle Tischvorlagen im Umfang von 46 Seiten, zum Teil auch die Rückseiten bedruckt.
Darin waren Informationen enthalten, für die Tagesordnungspunkte, die am Abend zu entscheiden waren.
Keiner hatte Gelegenheit, diese umfangreichen Papiere vorher durchzusehen, geschweige denn genau zu lesen. Solche Tischvorlagen sind Alibi-Informationen.
Sicherlich kann es in Ausnahmefällen Zeitdruck geben, so dass man noch in letzter Minute Informationen einbringen muss.
Jetzt, nachdem die Beschlüsse gefasst wurden und die Informatione gelesen werden konnten, gibt es einige Überraschungen.
Was die Hessische Landgesellschaft (HLG) kassiert
Zu dem Ankauf der Krone liegt eine Berechnung der Kaufkosten incl. Nebenkosten von 70.850 Euro vor. Dazu kommen die Gebühren der HLG:
"a) Aufnahme des Gebäudes in die Bodenbevorratung
10% der Mieteinnahmen im Falle einer Vermietung. Damit ist der Aufwand für die Bewirtschaftung des Gebäudes abgedeckt. Der Aufwand entsteht nur bei einer tatsächlichen Vermietung und nur für den Zeitraum in dem das Gebäude in der Bodenbevorratung geführt wird.
b) Abwicklung der Aufwendungen im Städtebauförderprogramm:
Abrechung des Aufwandes der HLG nach tatsächlichen Arbeitsstunden."
Was eine Arbeitsstunde bei der privatwirtschaftlich geführten HLG kostet, ist nicht bekannt. Sie wird höher liegen als die Kosten einer Arbeitsstunde eines städtischen Mitarbeiters.
Was ist das Gebäude des ehemaligen Landratsamtes wert?
Nach einem Aktenvermerkt ist es nichts wert. Der Buchwert sei nur 1,-Euro. Für Grund und Boden wird immerhin noch ein Wert von 51.840,- Euro angenommen, der allerdings auch schon um die Hälfte reduziert wurde.
"Da Beschränkungen auf diesem Grundstück liegen, wird nicht mit 60 Euro sondern nur mit 30 Euro für das 1.728 Quadratmeter große Grundstück gerechnet."
Welche Beschränkungen diesen Wert so drücken, ist nicht gesagt.
Es wird auch nicht erwähnt, dass im Haus jährlich Mieten an die Stadt gezahlt werden.
Die Annahme von 60,- Euro/m² entspricht nicht den aktuellen Bodenwerten, wie sie von der hessischen Bodenwertkarte "Boris" angegeben werden, danach liegen sie bei 70,7 EUR/m².
Allein diese Abweichung lässt keine Vertrauen in die vorgelegte Berechnung entstehen.
Grundrisse vom "Wirtschaftsanbau – Burgberggaststätte + Seminar u. Ausstellungsgebäude Burgbergverein e.V."
In den Grundrissen ist eine Treppe eingezeichnet mit dem Text "Treppe vorhanden". An dieser Stelle war bisher keine Treppe vorhanden, lediglich ein paar einzelne Betonstufen lagen unregelmäßig im Erdreich. Jetzt ist dort eine Treppe über die gesamte Breite neu gebaut worden, obwohl nur eine halb so breite Treppen im Plan vorgesehen ist.
Dies drei Punkte hätte jeder Stadtverordneter entdecken können, wenn er vorher Zeit gehabt hätte die Unterlagen zu lesen. Die Bereitschaft und den Willen sich vorzubereiten vorausgesetzt.
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