Rechnung fĂŒr Regenwassser – Widerspruch einlegen
In den letzten Tagen haben die ersten Homberger die Rechnungen fĂŒr Regenwasser erhalten. Genauer fĂŒr das Niederschlagswasser das ĂŒber den Abwasserkanal der KlĂ€ranlage zugefĂŒhrt wird.
Bundesgericht verlangt neue Berechnung der GebĂŒhren
Das Niederschlagswasser muss bei der Umlage der AbwassergebĂŒhren auch berechnet werden, so sieht es ein Gerichtsurteil vor, bei dem der KlĂ€ger Recht bekam, weil bisher nur die Trinkwassermenge als Bemessung herangezogen wurde, die das Wasserwerk lieferte. GroĂe GewerbeflĂ€chen wurden bei der bisherigen Regelung begĂŒnstigt. Das sah auch das oberste Bundesgericht so. Alle Kommunen mĂŒssen die Kosten der Abwasserbeseitigung aufsplitten, einmal nach dem gelieferten Trinkwasser und zum anderen nach den GrundstĂŒcksflĂ€chen, von denen das Regenwasser in den Kanal geleitet wird.
Satzung fehlerhaft
Am 29. April 2014 beschlossen die Stadtverordneten gegen 23 Uhr eine neue Abwassersatzung. Am Mittag des nĂ€chsten Tages konnten die Homberger bereits die Satzung mit Unterschrift und Dienstsiegel im offiziellen Bekanntmachungsorgan, „Homberg aktuell“ lesen. Technisch ist dieses schnelle Veröffentlichung nicht möglich gewesen, tatsĂ€chlich war die Satzung schon mehrere Tage vorher unterschrieben an die Druckerei gegangen, obwohl sie noch gar nicht beschlossen war.
Höhe der GebĂŒhren nicht nachvollziehbar
In der Satzung wird fĂŒr das Niederschlagswasser eine GebĂŒhr von 49 Cent je Quadratmeter NiederschlagsflĂ€che festgesetzt, ohne das bis zu diesem Zeitpunkt bekannt war, wieviel groĂ alle FlĂ€chen zusammen sind.
Die Satzung ist fehlerhaft. Gegen die Bescheide sollte deshalb Widerspruch eingelegt werden.
Ein Mustertext fĂŒr den Widerspruch wird in den nĂ€chsten Tagen veröffentlicht.
siehe auch:
Neue Abwasserbescheide
Homberger Abwasser-Begriff
