“Die Aufsichtsbehörde ist aufgefordert, die Einhaltung dieser Auflage strikt zu überwachen.”
Homberg hat bereits 2008 Gelder aus dem Landesausgleichstock erhalten, damit waren Auflagen verbunden, die bis heute gelten. Die Auflagen für die neue Zuwendungen von 4 Mio. Euro sind weitgehend wortgleich, lediglich einige kurze Aktualisierungen sind hinzugekommen.
Was hat die Aufsichtsbehörde bisher getan?
Die Aufsichtsbehörde wurde mit folgenden Satz verpflichtet:
"Die Aufsichtsbehörde ist aufgefordert, die Einhaltung dieser Auflage strikt zu überwachen."
Nach der Entwicklung der Homberger Verschuldung hat die Aufsichtsbehörde die Einhaltung der Auflagen nicht strikt überwacht, wie ihr aufgetragen war und ist. Die Aufsichtsbehörden haben diese Entwicklung gesehen und nichts getan, sie stehen mit in der Verantwortung.
2008 betrug der Schuldenstand der Stadt 36.147.600,00 Euro
2013 betrug der Schuldenstand am Jahresende 55.762.565,00 Euro.
Differenz 19.614.965,00 Euro.
Die Verschuldung ist weiter um 54 Prozent angestiegen.
Wenn die Verschuldung trotz der Auflagen um 54 Prozent zugenommen hat, kann von einer strikten Überwachung nicht gesprochen werden. Diese Schuldenentwicklung ist auch kein Zeichen von Sparsamkeit. Es hat auch in diesen Jahren keine außergewöhnlichen Belastungen gegeben.
Das Gegenteil war der Fall, die freiwilligen Leistungen wurden kräftig erhöht: Der Stadtmarketingverein erhielt jährlich 120.000 Euro Zuschuss. Auch für 2014 soll er noch 110.000 Euro erhalten. Das Haus der Reformation erhielt 5.0000 Euro. Diese Gelder sind ausgelagerte Gelder, auf die der Bürgermeister unkontrolliert von den Stadtverordneten zugreifen kann.
"Der weitere Abbau der vergleichsweise hohen freiwilligen Leistungen ist unbedingt in die Betrachtungen einzubeziehen."
"Die Höhe der freiwilligen Leistungen und der Einnahmenverzichte bei den Gebührenhaushalten ist mit der finanziellen Lage der Stadt nicht vereinbar."
"Hier muss eine deutliche Reduzierung erreicht werden"
Weiter so: Gasthof "Krone" kaufen und sanieren
Trotz dieser unmissverständlichen Auflage will der Magistrat bereits weitere freiwillige Zahlungsverpflichtungen eingehen, er will von einem privaten Eigentümer das ehemalige Gasthaus "Krone" kaufen. Auch wenn die Hessische Landgesellschaft (HLG) erst einmal den Kauf vorfinanziert, es ist ein Kauf und damit eine Zahlungsverpflichtung der Stadt. Wenn dem nicht so wäre, bräuchte die Stadtverordnetenversammlung auch keinen Beschluss dazu zu fassen.
:: DOKUMENTATION ::
Vergleich der Auflagen zur Haushaltsführung für die Stadt 2008 und 2014
rotbraun: Wortgleicher Text in beiden Auflagen
grau: Text, der in der Fassung von 2014 gestrichen oder ersetzt wurde.
blau: Neuer Text in der Fassung von 2014.
"Darüber hinaus verbinde ich die Bewilligung mit folgenden Auflagen:
(Freiwillige Leistungen sind zu hoch)
"1. In Anbetracht der abzudeckenden Fehlbeträge aus Vorjahren und der zukünftig erwarteten weiteren Fehlbeträge ist bei der Haushaltsführung wesentlich stärker als bisher auf äußerste Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Wert zu legen. Die Höhe der freiwilligen Leistungen und der Einnahmenverzichte bei den Gebührenhaushalten ist mit der finanziellen Lage der Stadt nicht vereinbar. [Hervorhebung im Original 2014] Hier muss eine deutliche Reduzierung erreicht werden; künftige Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock sind andernfalls gefährdet. Auf Aufgaben, die nicht durch Gesetz oder Vertrag zwingend vorgegeben sind, ist weitestgehend zu verzichten. Dennoch beabsichtigte Verpflichtungen im Bereich der freiwilligen Leistungen sind nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs einzugehen."
(Personal einsparen)
2. Die Reduzierung der Personalkosten ist als Konsolidierungsziel festzuschreiben. Bei Weiterführung von Aufgaben durch Dritte muss der dann als Sachkosten zu verbuchende Aufwand entsprechend berücksichtigt werden. Unabweisbarer Mehrbedarf in einzelnen Bereichen ist in der Regel durch interne Umsetzung oder Umorganisation auszugleichen. Dennoch notwendige Stellenbesetzungen sowie Beförderungen und Höhergruppierungen sollten nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorgenommen werden. Beim Ausscheiden von Beschäftigten ist anzustreben, durch interne Versetzungen bzw. Organisationsmaßnahmen weitere Stelleneinsparungen zu ermöglichen.
(Leistungen für Bürger und Vereine müssen teuerer werden)
3. Bisher nicht kostendeckend zur Verfügung gestellte Leistungen für Bürger und Vereine müssen in Anbetracht der defizitären Haushaltssituation unter den Gesichtspunkten von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gezielt dahin gehend überprüft werden, ob sie zukünftig eingestellt oder in höherem Maß kostendeckend angeboten werden. Alle Möglichkeiten zu Einsparungen oder Einnahmeverbesserungen sind strikt zu verfolgen. Dem Bereich der Gemeinschaftshäuser bitte ich hierbei eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Durch geeignete Maßnahmen ist eine für die Stadt nachhaltig günstigere Kostenentwicklung sowie eine deutliche Anhebung des Kostendeckungsgrades anzustreben.
(Dorfgemeinschaftshäuser abstoßen)
4. Das Vorhalten von 16 Dorfgemeinschaftshäusern ist mit der finanziellen Situation der Stadt nicht vereinbar. In der Übertragung der Dorfgemeinschaftshäuser in eine andere Trägerschaft bzw. deren Veräußerung sehe ich die Möglichkeit zu Einsparungen. Ich fordere Sie daher auf, diesen Weg zu einer Verbesserung der Haushaltssituation konsequent zu prüfen und umzusetzen. [2008] bisherige Bemühungen der Stadt hierzu fortzusetzen.
(Friedhof muss teurer werden)
5. Der Gebührenhaushalt "Bestattungswesen" ist jahresbezogen möglichst ausgeglichen zu gestalten. Dabei ist auch die Unterhaltung der Friedhofskapellen zu berücksichtigen. Die Kostendeckungsgrade für das Freibad und das Hallenbad sind durch geeignete Maßnahmen deutlich anzuheben.
(Kosten sparen durch Zusammenarbeit)
6. Kommunale Kooperationen sind stärker als bisher zu nutzen.
…sind weiterhin verstärkt, insbesondere in Verwaltungsbereichen zur Reduzierung der Personal- und Sachkosten, zu nutzen.
Auf die Fördermöglichkeit nach der "Rahmenvereinbarung zur Förderung der Bildung von gemeinsamen kommunalen Dienstleistungszentren" der Interkommunalen Zusammenarbeit" vom 02. Dezember 2011 weise ich in diesem Zusammenhang hin.
(Sparprogramm ohne Trickserei)
7. Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist weiterzuentwickeln und jährlich fortzuschreiben. In das Konzept sollen nur eigene – von der Stadt beeinflussbare – Maßnahmen einließen. Das Konzept soll für den Finanzplanungszeitraum aufzeigen, mit welchen Maßnahmen die Stadt den Haushaltsausgleich bzw. eine deutliche Fehlbetragsreduzierung erreichen will.
Die vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen sind detailliert zu beschreiben. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen sind haushaltsstellenscharf getrennt nach einjährigen und nachhaltigen Einsparbeträgen darzustellen. Der weitere Abbau der vergleichsweise hohen freiwilligen Leistungen ist unbedingt in die Betrachtungen einzubeziehen. Eventuellen künftigen Anträgen bitte ich eine auf Haushaltsstellen bezogene Zusammenstellung beizufügen, aus der ersichtlich ist, welche Einsparungen durch die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen tatsächlich erzielt worden sind. Soweit die Zielsetzungen nicht erreicht worden sind, ist dies ausführlich zu begründen. Sofern beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen nicht mehr weiter verfolgt werden, sind die Gründe hierfür darzulegen. Die Feststellungen der überörtlichen Rechnungsprüfung sind zu berücksichtigen.
(Auf Investitionen mit Folgekosten muss verzichtet werden)
8. Auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die erhebliche Folgekosten verursachen, ist grundsätzlich zu verzichten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Kassel.
(Keine neuen Kredite)
9. Eine Nettoneuverschuldung ist zu vermeiden. Neue Kredite sind ausschließlich zur Finanzierung unabweisbarer Maßnahmen zulässig und dürfen erst aufgenommen werden, wenn bei Durchführung von Investitionsmaßnahmen Zahlungen zu leisten sind. Die Aufsichtsbehörde ist aufgefordert, die Einhaltung dieser Auflage strikt zu überwachen. Die Kreditlaufzeiten müssen der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Investitionsgegenstandes entsprechen.
(Notfalls Ausgaben sperren)
10. Bei anhaltender defizitärer Entwicklung ist von der Möglichkeit haushaltswirtschaftlicher Sperren gemäß § 107 HGO insbesondere im Hinblick auf die Hauptgruppen 4 bis 6 frühzeitig Gebrauch zu machen.
(Eingegangene Sparverpflichtungen einhalten)
11. Die Stadt Homberg (Efze) nimmt Entschuldungshilfen nach dem "Gesetz zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungs-bedürftiger Kommunen vom 14. Mai 2012 (Schutzschirmgesetz – SchuSG) in Anspruch. Mit der nach § 3 Abs. 3 S. 2 SchuSG mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen geschlossenen Vereinbarung vom 14. Dezember 2012 hat sich die Stadt Homberg (Efze) verpflichtet, den Haushalt nächstmöglich, spätestens bis zum Ablauf des Haushaltsjahres / Rechnungsjahres 2016 (Konsolidierungszeitraum) und danach dauerhaft auszugleichen. Die dazu in dieser Vereinbarung beschriebenen Maßnahmen sind von der Stadt Homberg (Efze) im Konsolidierungszeitraum umzusetzen. Dabei darf die mit diesem Bescheid bewilligte Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock nicht auf die von der Stadt Homberg (Efze) durchzuführenden Maßnahmen zur Erreichung eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts zu ihren Gunsten angerechnet werden.
(Ergebnisbericht bis Ende August vorlegen)
12. Über die umgesetzten Maßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen ist dem Regierungspräsidium Kassel bis zum 30. Juni 2009 31. August 2014 zu berichten.