Kleine Arbeitsprobe des Stadtmarketings
Der Geschäftsführer des Stadtmarketingvereins will Marktbeschicker für den Herbstmarkt im Oktober werben und verteilt Verträge an potentielle Marktbeschicker, um sie für den Herbstmarkt zu gewinnen.
Auf dem letzten Herbstmarkt war das Angebot bereits sehr geschrumpft, was Besucher beklagten.
Die Platzmiete – ungenannt
In verschiedenen Paragraphen wird über die Platzmiete, Konvernsionalstrafe, Versicherung und Schadenersatz gesprochen. Nur über den Hauptpunkt findet sich keine Angabe, über die Höhe der Platzmiete. Wie soll sich jemand ausrechnen können, ob sich eine Beteiligung am Herbstmarkt lohnt? Oder sollte wegen der Risiken und Verpflichtungen lieber Abstand genommen werden?
Der Ton – abschreckend
Der Ton macht die Musik, auch im Marketing.
Der Ton des Vertragstextes ist abschreckend. Sicherlich müssen Absprachen eindeutig sein, aber doch nicht in diesem Ton. Keine einladende Formulierung, keine Leistungen, die der Stadtmarketingverein erbringt. Nur Forderungen, Auflagen. Das ist negatives Marketing.
Das Datum – falsch
Nach dem Vertrag findet der Herbstmarkt am 05.01.2014 statt. Der Vertrag ist bereits von Dr. Richhardt unterschrieben. Gilt der Vertrag wenn das Datum offensichtlich falsch ist?