Protokollzwischenfall wÀre vermeidbar gewesen
Der Zwischenfall in der letzten Stadtverordneten-versammlung hätte vermieden werden können, wenn für das Protokoll Tonaufnahmen gemacht worden wären. Anhand der Aufnahmen könnte der Protokollführer seine Mitschrift im Zweifelsfall kontrollieren und gegebenenfalls auch korrigieren.
Arbeitserleichterung für den Protokollanten
Für den Protokollanten wäre es eine Arbeitserleichterung, denn es bedarf hoher Konzentration gleichzeitig den Redebeiträgen zu folgen, den wesentlichen Kern und die Argumentation herausfiltern und noch aufschreiben. Fehler sind dabei nicht zu vermeiden. Das wäre auch nicht schlimm, wenn sie korrigiert werden. Ein Tonbandmitschnitt würde zur Sicherheit und Genauigkeit des Protokolls beitragen und Streß vermeiden.
Manipulationen-Stop
Ein Tonbandaufnahme würde auch Manipulation und der bewussten Falschprotokollierung verhindern. Der Zwischenfall in der letzten Sitzung beruht gerade auf der rechtswidrigen Manipulation des Protokolls durch den Bürgermeister, der damit erneut eine Urkundenfälschung zu verantworten hat.
Abgelehnt
Tonaufnahmen sind nach der Satzung der Stadtverordnetenversammlung sogar schon lange erlaubt.
Der neue Stadtverordnete Sascha Henschke-Meyl (FWG) hat im November 2012 einen Antrag gestellt, Tonaufnahmen zukünftig einzusetzen. Seine Begründung:
Streitpunkte über Protokolle können ohne größeren Aufwand geklärt werden. Mithilfe der Tonaufnahme kann der Protokollführer ein ordnungsgemäßes Protokoll schreiben.
Da die Stadtverordnetenversammlung öffentlich ist dürfte es zu keinen Problemen kommen.
Am 7. Februar 2013 wurde der Antrag von der Mehrheit der Stadtverordneten abgelehnt, lediglich vier Stadtverordnete von den 29 Anwesenden stimmte für den Antrag. Im Protokoll wird die Diskussion so wiedergegeben.
Herr Henschke-Meyl begründet den Antrag.
Herr Kroeschell meint, Tonbandaufnahmen könne man sich ersparen.
Herr Bölling glaubt ebenfalls, die Aufnahmen seien entbehrlich.
Herr Herbold unterstützt die Meinungen, auch weil alle Hobbypolitiker seien.
Dann lässt Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx über den Antrag abstimmen.Abstimmung: Bei 29 anwesenden Stadtverordneten vier Ja-Stimmen und 25 Nein-
Stimmen
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Alle, die diesen Antrag abgelehnt haben, tragen mit Verantwortung für den Zusammenbruch des Protokollführers. Anhand des einer Aufzeichnung wäre eindeutig nachgewiesen, dass das Protokoll anfänglich richtig geschrieben war und die Einfügungen des Bürgermeisters nachträglich eingefügt wurden.
Druckansicht