Fördermittel sind zurĂŒck zu zahlen
Zweckentfremdet eingesetzte Fördermittel müssen zurück-gezahlt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Regensburg, meldet der Bayrische Rundfunk.
Die Verwendung der Fördermittel war schon einmal geprüft worden, bei einer späteren Prüfung waren die Prüfer strenger, die bereits ergangenen Zuwendungsbescheide wurden widerrufen. siehe hier
Im Homberger Fall heißt es weiter warten
Auch in Homberg liegt die Entscheidung über zweckentfremdet eingesetzte Fördermittel seit Jahren bei Gericht. Für November wurde Verhandlungsbeginn beim Landgericht angekündigt. Er wurde abgesagt mit der Begründung, andere Fälle, wie Haftsachen, hätten Vorrang.
In der HNA ist heute zu lesen, dass das Landgericht am Mittwoch über ein Berufungsverfahren entschieden hat, bei dem es um eine Geldstrafe in Höhe von 700 Euro ging. Keine Haftsache, der Betrag war sehr viel geringer als 40.000 Euro, die die Staatsanwaltschaft im Fall des Homberger Bürgermeisters nannte.
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