HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Solarparkplanung gestoppt

SolarparkplanungSolarparkplanung abgesetzt
Neben dem ehemaligen Kasernen sollten zwei weitere Freiland-Solarparks entstehen. Ein Planungsbüro wurde  beauftragt, die Planungen wurden vorgelegt und alle Träger öffentlicher Belange angeschrieben, diese haben ihre Stellungnahmen abgegeben, die bereits auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 4. Juli 2013 behandelt werden sollten. Der Punkt wurde kurzfristig abgesetzt. Auf der folgenen Sitzung am 5. September war der Punkt nicht mehr aufgeführt. Warum?

Konversionseigenschaft nicht nachgewiesen
Auf die Anfrage nach der Herleitung der Konversionseigenschaft der Flächen antwortete Bürgermeister Martin Wagner, die Abwägung zu den eingegangenen Stellungsnahmen der Träger öffentlicher Belange habe nicht stattgefunden. Warum wird die Planung nicht in die Stadtverordnetensitzung eingebracht, dazu schweigt der Bürgermeister.
Hartnäckig ist er allen Fragen nach der Konversionseigenschaft ausgewichen, er hat sie nicht beantwortet und  kann es auch nicht beantworten, denn diese Flächen erfüllen nicht die Voraussetzungen für die vorrangige Einspeisung des Strom und der erhöhten Vergütung nach dem Erneuerbare Energie Gesetz.

Bürgermeister und Magistrat haben wissentlich falsch geplant
Seit Jahren habe ich auf die fehlende Konversionseigenschaft und die sich daraus ergebenden Folgen für die Stadt aufmerksam gemacht. Trotz dieses Sachverhaltes wurde am 12. Juni 2012 die Bauleitplanung beim Planungsbüro BIL in Witzenhausen in Auftrag gegeben. Es handelt sich um:

Bebauungsplan Nr. 62 (ober- und unterhalb der Schießanlage, Fläche 2) Planungskosten 21.600 Euro
Bebauungsplan Nr. 63 (zwischen Sportplatz und Lichte, Fläche 3) Planungskosten 23.800 Euro

45.400 Euro Gesamtkosten sind umsonst ausgegeben worden
Das Scheitern der Solarparkplanung wird versteckt, indem der Planungsprozess nicht weitergeführt wird.
Das hat Wagner auch einmal im Bauausschuss als Strategie genannt. Wenn ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, kann man es auch liegen lassen, dann geschieht nichts weiter. Die Stadt hat die Planungskosten aber zu tragen. Für diese Mittelverschwendung ist der Bürgermeister verantwortlich und die Magistratsmitglieder, die dieser Planung zugestimmt haben.

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