Kontrollierter Kasernenverkauf
Die Stadtverordneten haben einstimmig dem Antrag zugestimmt, dass
–Grundstücke in den beiden ehemaligen Kasernen öffentlich auszuschreiben sind,
— die Angbote den Stadtverordneten vorgelegt werden müssen und
— der Verkauf erst wirksam werden kann, wenn die Stadtverordneten dem zustimmen.
So soll der Verkauf und damit die Entwicklung des Gebietes transparent und steuerbar werden.
Das ist eine Reaktion an die bisherige Verkaufspraxis durch die Hessische landgesellschaft (HLG) und die Stadt, in der Homberger Unternehmer verbindliche Kaufangeboten vor dem Ankaufbeschluss abgaben, danach aber davon keinen Gebrauch machten. Zum anderen waren die Grundstücke weit unter Marktwert verkauft worden, dabei sollen die Erlöse die hohen Kosten für die Herstellung des Kanalnetzes decken helfen, damit nicht die Bürger die ganze Last zu tragen haben.
Der Antrag wurde wurde ergänzt Die genauen Modalitäten sollen im Haupt- und Finanzausschuss besprochen werden. Bis dahin darf kein Grundstück verkauft werden.
Nach dieser Verfahrensweise kann auch gesteuert werden, welche Unternehmen sinnvoll im neuen Gewerbegebiet angesiedelt werden, die auch für Homberg eine Perspektive und Arbeitsplätze schaffen. Die Einrichtung von Kinderfloh- und Trödelmärkten kann nicht als erst zu nehmende Entwicklungschance angesehen werden.
Druckansicht:: DOKUMENTATION ::