Ăber ein Strafverfahren gegen Wagner wird Anfang Juli entschieden
Anfang Juli sei mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt im Fall BĂŒrgermeister Martin Wagner zu rechnen, meldet die HNA in den drei Druck-Ausgaben des Kreises und online.
Seit 2008
BĂŒrgermeister Martin Wagner hat als Vorsitzender des Stadtentwicklungsvereins des Projektes „Soziale Stadt“ 2008 einen Mitarbeiter eingestellt, ihn aber im Rathaus als Mitarbeiter fĂŒr Presse und Ăffentlichkeitsarbeit beschĂ€ftigt. Damit hat er die Arbeitskraft dem Verein und dem Projekt „Soziale Stadt“ entzogen. Das Förderprogramm wird zu je einem Drittel von Bund, Land und der Kommune bezahlt.
Dem Mitarbeiter machte Wagner Versprechungen, die er nicht einhalten konnte, so der Mitarbeiter. Man traf sich vor dem Arbeitsgericht wieder.
Welche Rolle spielte das Hessische Wirtschaftsministerium?
Das Hessische Wirtschaftsministerium – zustĂ€ndig fĂŒr das Förderprogramm- wurde informiert, unterband diese Praxis aber nicht. Erst eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft setzte die Ermittlungen in Gang.
Das Landgericht sah keinen Schaden fĂŒr die Stadt, da das Wirtschaftsministerium die widerrechlich verwendeten Fördermittel nicht zurĂŒck forderte und lehnte ein Strafverfahren ab.
Das Wirtschaftsministerium musste ein Interess daran haben, es nicht zu einem Strafverfahren kommen zu lassen, denn dann wÀre auch aufzuklÀren, warum das Ministerium nicht von sich aus tÀtig wurde und dem ihm bekannten Fördermittelmissbrauch stoppte.
Staatsanwalt: 40.000 Euro Schaden
Die Staatsanwaltschaft Kassel sah das anders, sie geht von einen Schaden zu Lasten der Stadt von 40.000 Euro aus, wie die HNA meldet. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung des Landgerichts Kassel beim Oberlandesgericht Beschwerde ein. Ăber diese wird nun das OLG Anfang Juli entscheiden.
siehe auch
Dossier fFördermittelmissbrauch
Kommentar des ehemaligen Mitarbeiters