Stammesdenken statt Sachargumente
Zu den physikalischen und meterologischen Grenzen des Solarstroms und den hohen Subventionen gibt es einen Kommentar, der es verdient etwas gründlicher betrachtet zu werden. An ihm lässt sich gut ablesen, was sich als politische Krankheit in Homberg entwickelt hat.
Auf die Sachargumente geht der Schreiber des Kommentars nicht ein, entweder hat er keine oder benutzt aus Gewohnheit einfach das Reaktionsmuster, das in Homberg vielfach in der politischen Auseinandersetzung zu beobachten ist.
Statt ums "Was" geht es ums "Wer"
Statt auf das Wie und Was einzugehen, wechselt er zu dem Wer.
Wer hat das gesagt?
Wer hat das Argument gebracht?
Wer hat das vorgeschlagen?
Wer macht etwas?
Statt auf die Sache einzugehen, folgt dieses Denkschema dem Stammesdenken. Ist es einer von uns oder ist es von den anderen. Das ist der Maßstab, der den Vorteil hat, einfach zu sein.
Wenn es einer von uns gesagt oder gemacht hat, muss es verteidigt werden – mit allen Mitteln.
Wenn es von den anderen gesagt oder gemacht wurde, muss es bekämpft werden – mit allen Mitteln.
Dies entspricht dem Stammesdenken (Tribalismus). Mit einem einfachen Freund-Feind Schema ist eine komplexe Realität allerdings nicht angemessen zu erfassen, sie ist kontraproduktiv.
Sehr deutlich ist es an den Anträgen für einen innenstadtnahen Wohnmobilparkplatz und an den für eine Rampe für Kinderwagen, Rollator- und Rollstuhlnutzer am Marktplatz abzulesen. Die Vorschläge kamen von der FWG, sie wurden deshalb mit fadenscheinigen Gründen bis heute nicht abschließend bearbeitet.
Solarparks auf ausgewiesenen Gewerbeflächen
Zum Inhalt des Kommentars:
Ende 2011 wurden am Zorngrabenweg zwei kleinere Solarparks auf der Wiese errichtet. Die Flächen sind als Gewerbegebiet ausgewiesen. Darauf sollte sich Gewerbe ansiedeln und Arbeitsplätze entstehen. Die Recherche ergab, es gibt keine rechtliche Handhabe gegen die Errichtung von Solarparks auf ausgewiesenen Gewerbeflächen. Als die Gewerbeflächen ausgewiesen worden waren, gab es noch keine Solarparks, für die rechtliche Regelungen zu treffen waren. Wenn jetzt andere Investoren dieses bestehenden Recht ebenfalls nutzen, kann ihnen daraus kein Vorwurf gemacht werden.
Der erhebliche Unterschied
Zwischen dem Solarpark entlang der Bahnlinie und dem im Gewerbegebiet besteht ein wesentlicher Unterschied. Die 18 ha große Fläche entlang der Bahnlinie ist keine Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG). Auf dieser Fläche gibt es "kein schwerwiegenden ökologischen Beeinträchtigungen". diese sind nur auf dem Papier konstruiert worden. Ob damit alle Tatbestände für den Betrugs gegen sind, prüft zur zeit die Staatsanwaltschaft, wie die HNA ausführlich berichtete.
Quelle Sennett-Zitat