Rotmilan und Windkraftanlagen
Auf dem Homberger Stadtgebiet gibt es sieben potentielle Windstandorte, die wegen der ausreichenden Windgeschwindigkeit fĂŒr einen möglichen Standort in Fragen kommen könnten. (siehe x )
Es gibt aber weitere Kriterien, die bei jeden Standort geprĂŒft werden mĂŒssen, so der Abstand zu Wohnbebauung aber auch naturschutzrechtliche Belange. Nordhessen ist ein besonders fĂŒr Rotmilane wichtiges Verbreitungsgebiet, das ist zu berĂŒcksichtigen.
Um Brutstandorte des Rotmilans herum sind 1000 Meter Abstand zu halten. Das ist im „Leitfaden BerĂŒcksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen vom 29. November 2012“ festgelegt. Quelle, S. 35
Das hessische Umweltministerium unterstĂŒtzt das Rotmilan-Schutzprojekt mit 60.000 Euro. âWir nehmen die Verantwortung fĂŒr den Rotmilan sehr ernstâ sagt Puttrich.
siehe auch:
Homberger Standorte erfĂŒllen nicht die Voraussetzungen
Werden die Abstandsregel beachet, ist keiner der Standort auf Homberger Gebiet geeignet. ZusÀtzlich sind diese potenziellen Standorte nicht alle im Eigentum der Stadt. Ein Pachtertrag aus Windkraft ist deshalb auf dem Homberger Stadtgebiet nicht zu erzielen.
BĂŒrgermeister tĂ€uscht im Konsolidierungskonzept
Die Abstandregelungen waren dem BĂŒrgermeister bereits am 10. 12. 2012 bekannt, er sprach selbst darĂŒber im Bauausschuss. Trotzdem strich er die Pachteinnahmen aus Windkraftanlagen nicht aus dem Konsolidierungskonzept. Die Stadtverordneten stimmten am 14. 12.2012 ĂŒber eine bereits zu diesem Zeitpunkt falsche Vorlage ab.
Hieraus ergeben sich Fragen und Konsequenzen: Ist der Beschluss ĂŒberhaupt gĂŒltig?
Sollte der Beschluss nicht aufgehoben werden, sind ab 2016 die 400.000 Euro eingeplanten Pachteinnahmen durch andere MaĂnahmen zu ersetzen: Einnahmen an anderer Stelle (weitere Erhöhung der Gemeindesteuer, weitere LeistungseinschrĂ€nkungen oder im Extremfall, RĂŒckzahlungen aller vom Land ĂŒbernommenen Gelder.)
Karte: Auschnitt aus der Windkarte des RegierungsprÀsidiums
Grafik: Abstandsregelung zu Rotmilan-BrutstÀtten aus dem Leitfaden vom 29. 11. 2012.