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Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Entscheidung des Landgerichts ein.

Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt.Hessenschau, Nachrichtenblock vom 18. Okt. 2012

"Die Staatsanwaltschaft Kassel hält an den Untreuevorwürfen gegen den Bürgermeister von Homberg (Efze) Martin Wagner fest. Deshalb legte sie heute Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Kassel ein, die Anklage nicht zuzulassen. Die Staatsanwaltschaft Kassel wirft dem Bürgermeister vor rechtswidrig Geld aus einem Förderprogramm des Landes entnommen zu haben. Jetzt muss das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden."

Diese knappe Nachricht verkürzt den Sachverhalt.

Es handelt sich um Gelder des Förderprogramms "Soziale Stadt", das zu je einem Drittel vom Bund, vom Land und von der Kommune zu zahlen ist. Der städtische Anteil ist nicht in das Belieben des Bürgermeisters gestellt. Nur wenn alle drei Ebenen zahlen, steht die Finanzierung des Programms. In den Rahmen des Programms soziale Stadt gehörte auch die Gründung eines Stadtteilvereins für das Programmgebiet. Vorsitzender ist Martin Wagner. Als Vereinsvorsitzender hat Wagner zugelassen und initiiert, dass der für den Verein eingestellte Mitarbeiter  im Rathaus arbeitet. Der Mitarbeiter hatte im Programmgebiet der "Sozialen Stadt" kein Büro, in dem er arbeiten konnte. In der Telefonliste des Rathauses war er als Rathausmitarbeiter aufgeführt. Der Vereinvorsitzende Wagner hatte die Fördermittel des Vereins missbraucht und zweckwidrig verwendet.

Diese Mittel sind nicht nur Landesmittel, worüber Hessen allein befinden kann, es sind auch Mittel des Bundes und es sind Mittel der Stadt, die die Stadtverordneten für das Förderprogramm eingeplant haben – und nicht für einen Pressereferenten des Bürgermeisters. Durch die Finanzierung der Personalstelle über den Verein hat der Bürgermeister auch das Haushaltsrecht der Stadt missbraucht.

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