MerkwĂŒrdige BegrĂŒndung
Das Landgericht eröffnet kein Verfahren vor der Großen Strafkammer, das die Staatsanwaltschaft 2010 gefordert hatte. Die im HNA-Bericht genannten Gründe bedürfen der genaueren Auseinandersetzung.
Auffällig ist:
1. Der beim Verein eingestellte und aus dem Förderprogramm "Soziale Stadt" bezahlte Mitarbeiter hat angeblich 30 Prozent der Zeit für den Verein gearbeitet, mit anderen Worten 70 Prozent der Arbeitsleistung ging an den die Stadt. Der Vereinsvorsitzende Martin Wagner hat zugelassen und aktiv betrieben, dass die zweckgebundene Förderung zweckentfremdet eingesetzt wurde.
2. Das Landgericht sieht keinen Vermögensschaden für die Stadt, das ist auch nicht das Thema, denn die Stadt hat die Arbeitsleistung des Mitarbeiters erhalten. Geschädigt wurde der Stadtentwicklungsverein, der ein Element im Förderprogramm "Soziale Stadt" ist. Verantwortlich für diesen Schaden ist der Vereinsvorsitzende Wagner. Den Schaden hat der Verein und das von Bund, Land und Kommune geförderte Projekt "Soziale Stadt", ihnen wurde die Arbeitsleistung entzogen, die Stadt bereicherte sich um diese Arbeitsleistung.
3. Das Wirtschaftsministerium hat keine Rückforderung gestellt, also sei kein Schaden entstanden. Das Ministerium hat ein eigenes Interesse daran, es nicht zum Prozess kommen zu lassen. Das Ministerium wurde 2009 über den Fördermittelmißbrauch informiert und tat nichts. Es hat somit ein Interesse seine Untätigkeit nicht vor Gericht verhandelt zu sehen.
Soviel in Kürze zu dem Gerichtsbeschluss. Sollte der Beschluss bestehen bleiben, wäre es ein Freibrief für jeden Vereinsvorsitzenden Subventionen für Vereinsprojekte auf vereinsfremde Zwecke umzuleiten und sei für eigene Interessen.
Weitere Berichte folgen.
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